Förderung für Wärmepumpen

Förderung für Wärmepumpen

Besonders attraktiv für den Tausch von Öl- und Gasheizungen

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Wärmepumpen spielen auf dem Weg dorthin eine große Rolle: Sie nutzen grüne Energie mit einer guten CO2-Bilanz und sind ein wichtiger Teil der Energiewende. Deshalb erhalten Sie als Eigenheimbesitzer eine attraktive Förderung für Ihre neue Wärmepumpe. Wie die Wärmepumpenförderung funktioniert, welche Förderprogramme es gibt und wie Sie diese richtig beantragen, erfahren Sie hier.


Schnelle Fakten zur Wärmepumpenförderung

  • NEU ab 01.01.2024: Die Förderung einer Wärmepumpe im Rahmen eines Heizungstausches erfolgt als Zuschussförderung. 
    • Grundfördersatz für alle beträgt 30 % (einkommensunabhängig).
    • Zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch von Gas-, Öl-, Strom- oder Kohleheizung oder einer mind. 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe.
    • 5 % Bonus für Heizungen mit Energie aus Wasser, Erdreich, Abwasser oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan.
    • Einkommensbonus mit 30 % für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro.
    • Kombination mit zusätzlichem zinsvergünstigten Ergänzungskredit möglich.
  • Weiterhin gilt: Zinsgünstige Darlehen der KfW für Neubauten und energetische Sanierungen. 
  • Alternativ kommt eine Förderung Ihrer Wärmepumpe durch Steuerersparnisse im Rahmen eines Sanierungsvorhabens infrage.
  • Förderfähig sind viele gängige Arten von Wärmepumpen, darunter Luftwärmepumpen, Abluftwärmepumpen, Erdwärmepumpen und Wasserwärmepumpen.
  • Die Beantragung einer Wärmepumpenförderung erfolgt über die KfW, nicht mehr über die BAFA. Zur Antragstellung benötigen Sie die BzA-ID. Diese erhalten Sie von Ihrem Fachbetrieb.

Bis 2028 gelten erhöhte Fördersätze. Danach wird die Heizungsförderung reduziert. Es lohnt sich also die Entscheidung für eine Wärmepumpe nicht unnötig zu verschieben.

Vater und Tochter in der Werkstatt vor der NIBE WärmepumpeMädchen beim Fahrradfahren

Welche Förderungen für Wärmepumpen gibt es?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) richtet sich vorrangig an Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie energieeffizient sanieren wollen. Sie erhalten einen Zuschuss und/oder einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zum Einbau bestimmter Anlagen zur Wärmeerzeugung. Am höchsten fällt dieser beim Austausch veralteter Öl- und Gasheizungen aus. Welche Förderung Sie für eine Wärmepumpe 2024 bekommen, hängt von Ihrer Immobilie und von Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen ab.


Wie viel Förderung gibt es für Wärmepumpen 2024?

Der Zuschuss für Wärmepumpen setzt sich je nach Einbausituation aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • Der Grundförderung, sie beträgt für alle Wärmepumpen 30 Prozent der Investitionskosten.
  • Mit dem iSFP-Bonus, erhalten Sie einen Förderbonus von 5 % bei der Erstellung eines iSFP (individuellen Sanierungsfahrplans).
  • Den Klimageschwindigkeitsbonus, hier erhalten Sie zusätzlich 20 Prozent beim Heizungstausch einer funktionierenden Gas-, Öl-, Strom- oder Kohleheizung gegen eine Wärmepumpe. Die Gasheizung muss für diesen Heizungstauschbonus mindestens 20 Jahre alt sein.
  • Den Wärmepumpenbonus von 5 Prozent. Diesen erhalten Sie, wenn Ihre Heizung Energie aus Wasser, Erdreich oder Abwasser bezieht oder wenn Sie eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel installieren lassen. Dazu gehört z.B. unsere Luft/Wasser-Wärmepumpe S2125 mit dem Kältemittel Propan (R290).
  • Den Einkommensbonus mit 30 Prozent erhalten selbstnutzende Wohneigentümer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 40.000 € beträgt.
  • Ergänzungskredit für selbstgenutztes Wohnungseigentum: Haushalte mit einem Einkommen unterhalb von 90.000 € können einen Ergänzungskredit zusätzlich zur Zuschussförderung bei einem Finanzinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl beantragen. Es gelten folgende Konditionen:
    • Max. Kreditsumme 120.000 € pro Wohneinheit
    • Max. Zinsvergünstigung 2,5 % bei 30 Jahren Laufzeit
    • Zinsbindungsfrist max. 10 Jahre
    • Voraussetzung: Vorlage einer Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW und/oder eines Zuwendungsbescheids für sonstige Effizienzmaßnahmen. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen wird ausschließlich anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fördersummen für einzelne NIBE Wärmepumpen und verschiedene Austauschsituationen.

Förderung BEG-EM Heizungstausch für selbstgenutztes Wohneigentum

1) Irrtum und Änderungen vorbehalten, es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen der BEG.
2) Der maximale Fördersatz von 70 % gilt für selbstgenutztes Eigentum. Berücksichtigt wird der Durchschnitt des Haushaltseinkommens des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Nachweis über Einkommensteuerbescheide.
3) Die maximalen Fördersätze beziehen sich auf die maximal ansetzbaren Investitionskosten von 30.000 € je Wohneinheit.
4) Für den Austausch von Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre in Betrieb sind, wird ein zusätzlicher Klimabonus gewährt.
5) Einen Zusatzbonus von 5 % gibt es bei Einsatz eines natürlichen Kältemittels oder Erschließung einer neuen Wärmequelle (Wasser, Erdreich oder Abwasser).
6) Hybrid-Anlagen: Es werden nur die Wärmepumpe und die damit verbundenen Umfeldmaßnahmen gefördert.

Achtung: Für nicht selbstgenutztes Wohneigentum beträgt der max. Fördersatz 55 %.

Sie haben Fragen zur Förderung von NIBE Wärmepumpen?

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Förderbeispiele Heizungstausch zur Wärmepumpe

Förderbeispiel 1

Austausch eines Öl- oder Gaskessels mit Einbau vor dem Jahr 2003 im Einfamilienhaus, Installationspreis > 34.000 €.

Die Zuschussförderung bei Einbau einer Luft/Wasser-Wärmpumpe F2120 besteht aus den folgenden Bausteinen:

  • 30 % Grundförderung
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus
  • 30.000 € maximal förderfähiger Investitionsbetrag je Wohneinheit

Förderfähig sind damit 50 % von 30.000 €.
Zuschussförderung 15.000 €


Förderbeispiel 2

Zuschussförderung bei Einbau einer Luft/Wasser-Wärmpumpe S2125 oder Sole/Wasser Wärmepumpe S1155 bzw. S1255 mit neu errichteter Wärmequelle (Erdwärme, Wasser, Abwasser) besteht aus folgenden Bausteinen:

  • 30 % Grundförderung
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus
  • 5 % Wärmepumpenbonus
  • 30.000 € maximal förderfähiger Investitionsbetrag je Wohneinheit

Förderfähig sind damit 55 % von 30.000 €.
Zuschussförderung 16.500 €

Förderung für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude

Mehrfamilienhäuser

Bei Wärmepumpen für Mehrfamilienhäuser gelten andere Investitionssummen, abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.

  • 30.000 € für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit

Förderfähig sind neben den Anschaffungskosten zum Beispiel auch die Demontage und Entsorgung des Öltanks sowie der Einbau von Rohrleitungen und Rohrleitungsdämmung.

Nichtwohngebäude/Gewerbeanwendungen 

Die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch richten sich nach der Anzahl der Quadratmeter:

  • bis 150 m² Nutzfläche: 30.000 €/Gebäude
  • bis max. 400 m² Nutzfläche: 200 €/m² 400
  • bis 1.000 m² Nutzfläche: 120 €/m²
  • > 1.000 m² Nutzfläche: 80 €/m²

Energetische Sanierung für Nichtwohngebäude/Gewerbeanwendungen 

Die förderfähigen Kosten für die energetische Sanierung (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) richten sich nach der Anzahl der Quadratmeter.  Sie erhalten 500 €/m² bei einer maximalen Fördersumme von 5 Mio. € pro Bauvorhaben. Dies entspricht einer maximalen Fläche von 10.000 m².

Wo kann ich die Förderung meiner Wärmepumpe beantragen?

Die Förderung für den Heizungstausch zur Wärmepumpe ist ab 2024 bei der KfW zu beantragen.

Zur Wärmepumpenförderung der KfW »

Wann kann ich den Förderantrag stellen?

Eine Antragstellung für neue und ggf. bereits begonnene Bauvorhaben für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ist voraussichtlich ab dem 27.02.2024 bei der KfW möglich.


Mehrfamilienhäuser, Wohneigentümergemeinschaften, Mietobjekte und Unternehmen folgen zu einem späteren Termin. Der konkrete Startzeitpunkt wird von der KfW in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) bekanntgegeben.

Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden.
Diese Übergangsregelung gilt, damit Sie unmittelbar von der neuen Förderung profitieren können.

Zwischen dem 01.01.2024 und bis zum 31.08.2024 begonnene Bauvorhaben können bis zum 30.11.2024 bei der KfW zur Förderung des Heizungstausches nachgemeldet werden. Ab dem 01.09.2024 darf mit der Bauausführung nicht mehr vor Antragstellung begonnen werden.

Wichtig: Für die Antragstellung benötigen Sie die sogenannte BzA-ID, also die eindeutige Identifikations­nummer der Bestätigung zum Antrag von Ihrem Fachbetrieb, das den Heizungstausch vornehmen wird.

Bei der Antragstellung müssen Sie auch nicht mehr wie bisher technische Angaben zur Anlage und den geplanten Maßnahmen machen. Dies übernimmt Ihr Fachbetrieb. Damit werden mögliche Fehlerquellen bei den Angaben vermieden.

Sie wollen sicher gehen und Ihr Bauvorhaben erst nach einer Förderzusage beginnen?

Sie können heute bereits einen Liefer- und Leistungsvertrag schließen, der die zukünftige Förderzusage als Bedingung enthält. Damit können Sie terminlich planen und trotzdem die sichere Förderzusage abwarten.

Ihr Fach- oder Effizienzpartner unterstützt Sie bei der Gestaltung des dazu passenden Liefer- und Leistungsvertrages. Ein Formulierungsvorschlag dazu hat das BMWK veröffentlicht.

Auch bei der Antragstellung unterstützt Sie Ihr Fach- oder Effizienzpartner,indem er alle notwendigen fachlichen Informationen bereithält.

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Heizsystems

In Bestandsgebäuden kann es erforderlich sein, vor dem Einbau einer Wärmepumpe dafür zu sorgen, dass das Heizungsverteilsystem für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe optimiert werden sollte. Einzelne Heizkörper können getauscht werden, Rohrleitungen können gedämmt werden. Ziel ist es immer, die maximale Vorlauftemperatur auf eine Höhe von max. 55 °C zu senken.

Auch diese Maßnahmen können im Rahmen des BEG EM gefördert werden. Gefördert werden Investitionssummen von bis zu 30.000 € mit einer Zuschussförderung in Höhe von 15 % der Investitionssumme.

Erfolgt die Maßnahme im Rahmen einer durch einen Energieberater begleiteten energetischen Sanierung oder eines iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) erhöht sich dieser Betrag auf 20 % von bis zu 60.000 €. Mit einem iSFP erhalten Sie eine Zuschussförderung von maximal 12.000 €. Anträge für Maßnahmen zur Verbesserung des Heizsystems werden beim BAFA gestellt. 

Lassen Sie sich dazu von Ihrem Fach- oder Effizienzpartner beraten. Sie können gemeinsam entscheiden, ob diese Fördermöglichkeit für Sie infrage kommt.

Familie beim Pflanzen im Wohnzimmer mit NIBE WärmepumpeNIBE Wärmepumpe in der Werkstatt

Gesetzliche Grundlagen: Das Gebäude Energie Gesetz (GEG)

Wärmepumpen erfüllen heute bereits alle Vorgaben des neuen Heizungsgesetzes.

Ab dem 31.12.2044 dürfen Wohngebäude in Deutschland nur noch mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Was auf den ersten Blick noch weit in der Zukunft liegt, hat jedoch heute schon Konsequenzen für jeden, der jetzt eine neue Heizung installiert. Denn die Lebensdauer einer neuen Heizung reicht bereits über dieses Datum hinaus.

Die in Deutschland installierten Heizungen werden heute noch überwiegend mit fossilen Brennstoffen betrieben. Diese, häufig bereits deutlich in die Jahre gekommenen Anlagen sind aufgrund ihres Lebensalters oder aufgrund des verwendeten fossilen Brennstoffes in den kommenden Jahren auszutauschen. Sie werden Schritt für Schritt durch Heizungen mit erneuerbaren Energien ersetzt.


Fahrplan für die Umsetzung nach GEG

Gesetzliche Vorgaben für die Umsetzung formuliert das GEG (Gebäude Energie Gesetz) von 2023. Das GEG beschreibt einen genauen Fahrplan, wie und zu welchen spätesten Terminen dieser Umbau erfolgen muss.

In einem ersten Schritt besteht die Vorgabe, dass eine neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie zu betreiben ist.

Diese auch heute bereits sinnvolle Vorgabe wird für jeden Immobilienbesitzer zu unterschiedlichen Terminen verbindlich. Während die Regelung in Neubaugebieten ab sofort gilt, kann eine Umsetzungspflicht in kleineren Kommunen erst ab Juni 2028 verbindlich werden.

Mit dem Einbau einer Wärmepumpe müssen sich Immobilienbesitzer über diese Entwicklung keine weiteren Gedanken machen. Denn Wärmepumpen erfüllen bereits heute alle zukünftigen Anforderungen an eine Heizung mit erneuerbaren Energien. Die Nutzung der unerschöpflich vorhandenen Umweltwärme gilt schon heute als zu 100 % regenerativ.

Jede Wärmepumpe trägt bereits ab dem ersten Betriebstag effizient zum Klimaschutz bei, und nicht erst ab einem Tag, an dem die Umstellung ohnehin zur Pflicht wird.

Wie lange ist die BEG-Förderung für Wärmepumpen noch verfügbar?

Die BEG-Förderung für Wärmepumpen in Altbauten und Bestandsgebäuden gilt als wichtiger Teil des Klimaschutzpaketes. Demnach ist damit zu rechnen, dass sie in den kommenden Jahren weiter verfügbar sein wird. Allerdings ändert sich die Förderung des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW für Wärmepumpen in regelmäßigen Abständen. Es könnte daher passieren, dass sich unterjährig die Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen oder die Höhe des Zuschusses ändern.

Technische Voraussetzungen für die Förderung von Wärmepumpen 2024

Grundsätzlich sollte Ihre Wärmepumpe dazu folgende Voraussetzungen und Förderrichtlinien erfüllen:

  • Eine integrierte Energie- und Verbrauchsanzeige enthalten oder mit getrennten Strom- und Wärmemengenzähler über externe Einrichtungen ausgestattet sein.
  • Die erforderliche jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz, je nach Art der Wärmepumpe, erreichen.
  • Beim Heizungstausch eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,0 haben.
  • Bei Erdwärmepumpen mit Sondenbohrung die Beauftragung einer nach DVGW W120-2 zertifizierten Bohrfirma und Abschluss einer Versicherung für die Bohrung.
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage nach Verfahren B.

Leistungsgeregelte Wärmepumpen von NIBE sind besonders effizient und übertreffen die für die Förderung erforderlichen Ausstattungsstandards.

Welche jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs, ƞs) Ihre Wärmepumpe für die Förderung erfüllen muss, entnehmen Sie der folgenden Tabelle:

Art der WärmepumpeSystemtemperatur 35 °CSystemtemperatur 55 °C
Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen180 Prozent140 Prozent
Luft-Wasser-Wärmepumpe und Abluft-Wärmepumpen145 Prozent125 Prozent
Sonstige Wärmequellen z.B. Abwärme, Solarwärme180 Prozent140 Prozent

KfW-Förderung von Wärmepumpen in der BEG mit Effizienzhaus-Standard

Die Kreditvariante der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt.


Wie hoch ist die KfW-Förderung 2024 für Wärmepumpen im Neubau und Altbau?

  • Im Neubau zur Erreichung eines Effizienzhaus-Standard 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse können die KfW-Förderkredite 297, 298 derzeit nicht beantragt werden. Die bereitgestellten Bundesmittel für die vorgenannten Förderprodukte sind hier ausgeschöpft.
    Neue Anträge können erst wieder gestellt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten ist und die KfW vom Bund ermächtigt worden ist, über entsprechende Bundesmittel für neue Förderzusagen zu verfügen. Dieser Rahmen des Gesetzgebers bzw. des Bundes wird voraussichtlich Anfang Februar 2024 vorliegen. Über den genauen Zeitpunkt, ab dem wieder Anträge gestellt werden können, werden wir Sie auf dieser Seite informieren.
  • Für den Neubau stehen für Privatpersonen und Familien derzeit die KfW-Förderkredit 124, 300 mit einem zinsgünstigen Darlehen von 100.000 € bis 270.000 € und attraktiven Jahreszins zur Verfügung.
  • Für die energetische Sanierung stehen für Privatpersonen und Familien der KfW-Förderkredit 261 mit einem zinsgünstigen Darlehen von 150.000 € und attraktiven Jahreszins ab 0,99 %, sowie ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5 bis 45 % zur Verfügung.

Weiterführende Information sind auf dem KfW-Portal zu finden:

Produktfinder für Ihren Neubau »

Förderung für bestehende Immobilien im Überblick »


Voraussetzungen für die Förderung Ihrer Wärmepumpe bei der KfW

Damit Ihre Wärmepumpenanlage gefördert werden kann, sollte sie in technischer Hinsicht dieselben Voraussetzungen und Förderrichtlinien erfüllen wie für die BAFA-Förderung von Wärmepumpen. Falls Sie Fördermittel für die Sanierung Ihres Eigenheims nutzen möchten, muss der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Bestandsgebäude mindestens fünf Jahre zurückliegen.


Steuerbonus für den Einbau einer Wärmepumpe

Alternativ zu den staatlichen Förderprogrammen können Sie einen Steuerbonus in Anspruch nehmen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

Steuerbonus für SanierungSteuerbonus für Handwerkerleistungen
Höhe20 % der Investitionskosten, verteilt auf drei Jahre (zweimal 7 %, einmal 6 %)20 % der angefallenen Lohnkosten
Förderfähige KostenMaximal 200.000 € in drei JahrenMaximal 6.000 € pro Jahr
Maximale Fördersumme40.000 €1.200 €
Technische Anforderungen an die WärmepumpeVoraussetzungen wie bei der BAFA-FörderungKeine Mindestanforderungen
BeantragungÜber die EinkommensteuererklärungÜber die Einkommensteuererklärung
NachweiseFachunternehmererklärung, RechnungRechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten und Überweisungsbeleg

In beiden Fällen bringt Ihnen diese Wärmepumpenförderung nur dann einen Vorteil, wenn Ihre Einkommensteuerlast ausreichend hoch ist.

NIBE Wärmepumpen der S-Serie

Welche Wärmepumpen sind förderfähig?

Das BAFA/KfW stellt auf seiner Website eine Liste aller förderfähigen Wärmepumpen und Heizsysteme zur Verfügung. So finden Sie heraus, ob ein Modell für die Heizungsförderung geeignet ist. Dazu zählen insbesondere diese Wärmepumpenmodelle zur Raumheizung:

Nicht förderfähig sind hingegen reine Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und mit einer Ölheizung oder Gasheizung kombinierte Hybridheizungen.

Auch NIBE bietet Ihnen eine Vielzahl von Wärmepumpen, die Sie über die BEG-Förderung für Wärmepumpen 2024 bezuschussen lassen können. Dazu gehören beispielsweise die Luft-Wasser-Wärmepumpen S2125, F2120, F2040, F2050 und SPLIT HBS 05, die Erdwärmepumpen S1255, S1155 oder die Abluftwärmepumpen S735.

Sie haben Fragen zu unseren förderfähigen Wärmepumpen oder möchten sich gerne beraten lassen?

Senden Sie uns einfach eine Anfrage über unser Kontaktformular zu.


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NIBE Wärmepumpen erfüllen technische Voraussetzungen

NIBE Wärmepumpen sind besonders für die fordernden Bedingungen und den Betrieb in Bestandsimmobilien konstruiert. Sie haben sich in dieser Anwendung tausendfach und bereits über Jahrzehnte bewährt. Sie erfüllen und übertreffen auch die technischen Mindestanforderungen des GEG in allen Belangen.


Zu den NIBE Wärmepumpen »

Förderung einer Wärmepumpe im Altbau und in Bestandsgebäuden

In Altbauten lohnt es sich häufig, eine Gas- oder Ölheizung mit Förderung auf eine Wärmepumpe umzurüsten. Dies hat nämlich nicht nur Vorteile für den Umweltschutz, sondern auch für Ihren Geldbeutel. Dank der Förderung und Austauschprämie des BAFA/KfW ist die Anschaffung von Wärmepumpenanlagen erschwinglich. Langfristig spart Ihnen die Wärmepumpe zusätzlich Geld dank einer effizienteren Beheizung Ihres Zuhauses. Informieren Sie sich hier über die Nachrüstung einer Wärmepumpe.


Jetzt Wärmepumpe nachrüsten »

Häufige Fragen zur Wärmepumpenförderung

Ist der Einbau einer Wärmepumpe steuerlich absetzbar?

Je nachdem, ob Ihre Wärmepumpe die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, können Sie entweder 20 Prozent der Sanierungskosten oder zumindest 20 Prozent des Lohnanteils der Handwerkerleistungen absetzen.

Werden Wärmepumpen 2024 noch gefördert?

Ja, aktuell stehen mit der BEG-Förderung sowohl ein Zuschuss als auch ein Ergänzungskredit zur Verfügung.

Werden Wärmepumpen 2024 günstiger?

Da viele Hersteller den Ausbau der Auswahl an Wärmepumpen forcieren, könnten die Geräte langfristig ein wenig günstiger werden. Angesichts der durch die hohe Inflation vorherrschenden Preissteigerungen dürfte sich dieser Effekt jedoch annähernd ausgleichen. Aus finanziellen Gründen mit dem Heizungstausch zu warten, wird sich wahrscheinlich nicht lohnen, zumal Sie in der Zwischenzeit auch auf Effizienzgewinne verzichten.

Lohnt es sich, noch auf eine Alternative zur Wärmepumpe zu setzen?

In der Übergangszeit bis zur gesetzlichen Verpflichtung zu erneuerbaren Energien können auch noch Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen installiert werden. Die Betreiber übernehmen in diesen Fällen allerdings die Verantwortung für die zukünftige Umstellung auf erneuerbare Brennstoffe und für die zukünftigen Betriebskosten. Zur Beurteilung der damit verbundenen Risiken sieht das GEG ein ausführliches Beratungsgespräch und durch den Betreiber ein bestätigendes Beratungsgespräch vor.

Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung »

Mit einer Wärmepumpe sind Sie dagegen für die Zukunft gut aufgestellt und können zudem jetzt beginnen, einen Beitrag zur Energiewende beizutragen. Wärmepumpen sind sehr breit nutzbar und eignen sich für fast alle Gebäudetypen. Sowohl für das Einfamilienhaus als auch für das Mehrfamilienhaus. Für öffentliche Gebäude, Schulen oder Kindergärten genauso wie für Gewerbebetriebe. Wärmepumpen können unmittelbar eingebaut werden. Die Heizung erfolgt auch zukünftig dezentral in Eigenverantwortung des Betreibers.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung und regelmäßiger Aktualisierung der Inhalte können Irrtümer und Änderungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Daher übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Für spezifische Förderungen oder Bedingungen sind stets die aktuellen Angaben und Richtlinien des jeweiligen Fördergebers maßgeblich.