Wärmepumpen von NIBE für den Neubau

Förderung

Neue Förderung für Wärmepumpen

Neue Förderungen für Wärmepumpen

NIBE steht für langlebige, effiziente Wärmepumpen in führender Qualität. Im Neubau bereits Standard, etabliert sich die Wärmepumpe auch im Austausch von bereits bestehenden Heizungen. Leistungsfähige Wärmepumpen-Systeme lösen Gas- und Ölheizungen ab. Mit attraktiven Förderungen möchte der Staat Verbraucher motivieren, ihre alte Heizung auf erneuerbare Energien umzu­stellen oder diese für einen Neubau einzuplanen. 

Damit möglichst viele Hausbesitzer, Modernisierer und Bauherren in den Genuss der zur Verfügung stehenden Fördermitten kommen, wurde das komplette BEG-Förderprogramm neu aktualisiert.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  • BEG Einzelmaßnahmen im Bereich Sanierung mit den Maßnahmen Heizungstausch, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik und Gebäudehülle
  • BEG Effizienzhausförderung Nichtwohngebäuden
  • BEG Effizienzhausförderung Wohngebäuden

Wärmepumpen erhalten weiterhin die höchsten Förderungen, da sie den CO2-Ausstoß maximal senken und keine fossilen Energieträger benötigen.

Förderung bei Heizungstausch mit Wärmepumpe

Förderungen bleiben weiterhin attraktiv

Bis zu 40 % gibt es beim Austausch einer alten Ölheizung- oder einer Gasheizung, bei der die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurück liegt, sowie Kohleheizung oder Nachtspeicherofen über das BEG-Förderprogramm Einzelmaßnahmen.

Förderrichtlinien für Wärmepumpen im Bestand



Förderrichtlinien für Wärmepumpen im Neubau

Im Neubau bereits Standard, etabliert sich die Wärmepumpe auch im Austausch von bereits bestehenden Heizungen. Leistungsfähige Wärmepumpen-Systeme lösen Gas- und Ölheizungen ab. Mit attraktiven Förderungen möchte der Staat Verbraucher motivieren, ihre alte Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen oder diese für einen Neubau einzuplanen. 

Die wichtigste Förderung für Wärmepumpen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG-Förderungen zur Umsetzung eines Effizienzhaus-Standards und den BEG-Einzelmaßnahmen wurde aktuell angepasst und sind seit dem 01.01.2023 in Kraft getreten.

Einzelförderung (Heizungstausch)

Mit den attraktiven Förderkonditionen der BEG möchte der Staat Verbraucher motivieren, ihre alte Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen. Die Fördersätze bewegen sich von 25 bis 40 % ausgehend von maximal 60.000 € Investitionskosten je Wohneinheit. Förderfähig ist dabei nicht nur der Kaufpreis der neuen Wärmepumpe, sondern auch die Kosten für die Wärmequelle sowie für Installation, Inbetriebnahme und Optimierungskosten.

Weiterführende Informationen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entnommen werden.

 

Förderung 1) BEG Einzelmaßnahmen - Wärmepumpen im Bestand

NIBE Fördersatz BEG-Einzelmaßnahmen

1) Irrtum und Änderungen vorbehalten, es gelten grundsätzlich die jeweils aktuellen Förderbedingungen der BEG.
2) Hybrid-Anlagen: Es wird nur die Wärmepumpe und die damit verbundenen Umfeldmaßnahmen gefördert.
3) Für den Austausch von Gasheizungen, die mehr als 20 Jahre in Betrieb sind, wird ein höherer Förderbonus gewährt.
4) Die maximalen Fördersätze beziehen sich auf die maximal ansetzbaren Investitionskosten von 60.000 € je Wohneinheit.
5) Kältemittelbonus: Zusätzlicher Kältemittelbonus + 5% bei Einsatz eines natürlichen Kältemittel.
6) In Abhängigkeit von der Größe der Anlage müssen pro kWp der PVT-Anlage 1.500 € von der die resultierende Fördersumme abgezogen werden.


KfW-Effizienzhausförderung Sanierung
Die Effizienzhausförderung der BEG mit unterschiedlichen Fördersätzen, abhängig vom ausgeführten Standard haben sich seit dem 01.01.2023 verändert. Neu eingeführt worden ist unter anderem ein Extra-Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent für die „serielle Sanierung“ - wenn Sie zum Beispiel vorgefertigte Bauelemente für Fassade oder Dach verwenden. Der Tilgungszuschuss für „Worst Performing Buildings“ (WPB) steigt von 5 auf 10 Prozent und das Programm wird auf das EH 70 EE-Klasse ausgeweitet.

NIBE BEG WG-Sanierung

* Irrtum und Änderungen vorbehalten. Es gelten ausschließlich die Fördersätze der BAfA und KfW-Bank.


Hinweise

  • Die Zinsverbilligung beträgt bis zu 4 % des Kreditbetrags bei einer Laufzeit von 30 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung
  • Der WPB-Bonus wurde am 22.09.2022 eingeführt für Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehört.
  • Die EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) wird erreicht, wenn der Energiebedarf eines Hauses zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien gedeckt ist. Eine Kumulierung von EE- und NH-Bonus ist nicht möglich.
  • Die NH-Klasse (Nachhaltigkeitsklasse) wird durch die Zertifizierung des Gebäudes mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNB) erreicht.
  • Bei gemeinsamer Beantragung von WPB- und SerSan-Bonus erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentsatz um zusätzliche 20 Prozentpunkte. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE- oder NH-Klasse

Die Obergrenze des Kreditbetrags bei Nichtwohngebäuden beträgt bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

Mindestanforderungen

Die Planung und Installation einer Wärmepumpe muss eine Reihe von technischen Standards erfüllen, um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten und damit förderfähig zu sein. Die Mindestanforderungen gelten für alle Fördervorhaben und wurden zum 01.01.2023 angepasst.

1. Wärmepumpen müssen ab dem 01.01.2023:

  • alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen messtechnisch erfassen.
  • mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein.
    Ausnahme bei Luft/Luft-Wärmepumpen: Hier muss die Messung der Wärmemengen erfolgen. Eine Energieverbrauchsbilanzierung nach DIN EN 12831 ist zulässig.
  • über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können (SG-Ready oder VHP-Ready) plus 5 %-Bonus für die Wärmequelle Erdreich oder 5 %-Bonus für den Einsatz von natürlichem Kältemittel (Beide Boni sind nicht miteinander kumulierbar).

2. Im Gebäudebestand sind Wärmepumpen so auszulegen, dass mindestens eine JAZ von 2,7 erreicht wird. Der Nachweis erfolgt über den JAZ-Rechner nach VDI 4650.

3. Bei der Nachrüstung von Wärmepumpen zur Raumheizung inkl. der Nachrüstung bivalenter Systeme muss die Wohneinheit nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden.

Für die jahresbedingte Raumheizungseffizienz der Wärmepumpe gelten Effizienzwerte, die auf Basis der Öko-Design-Richtlinie erfüllt werden müssen. Leistungsgeregelte Wärmepumpen von NIBE sind besonders effizient und übertreffen die für die Förderung erforderlichen Ausstattungsstandards. Die Energie liefert häufig eine Luft/Wasser-Wärmepumpe des Typs S2125. Sie kann über ihren Verdichter unabhängig von der Außentemperatur eine Heizungsvorlauftemperatur oberhalb von 60 °C erzeugen. Damit können auch höhere Systemtemperaturen in Bestandsgebäuden mit Heizkörpern problemlos umgesetzt werden.

Für alle Vorhaben gilt die Reihenfolge:

  • Planen und Beraten. Lassen Sie sich ein Angebot oder Kostenvoranschlag erstellen.
  • Förderantrag online stellen oder durch einen Bevollmächtigten stellen lassen.
  • Auftrag vergeben und Installation beginnen.

    Es gelten grundsätzlich die aktuellen Förderbedingungen der BEG bzw. des BAFA
    Weiterführende Informationen zum Antragsprozess können im BEG Merkblatt entnommen werden.


KfW & BAFA - die besten Programme

Je nach individueller Situation stehen verschiedene Förderungen für Heizungen bereit. Etwa die BEG-Förderung des BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude) oder die Förderung über verschiedene KfW-Kreditprogramme, z. B. für Effizienzhäuser.

Tipp: Wenn möglich, greifen Sie im Altbau auf den BAFA-Zuschuss für die Einzelmaßnahme zurück (BAFA BEG EM). Sie müssen dann keinen bestimmten Effizienzhaus-Standard erreichen und bekommen für den Heizungstausch Förderung je nach Heizungsart von 25 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten bis 60.000 Euro je Wohneinheit (Förderung für Wärmepumpe: mindestens 25 Prozent). Benötigen Sie einen Kredit für die Sanierung oder den Kauf der Immobilie, greifen Sie alternativ auf die KfW-Förderungen zurück. Details hierzu lesen Sie in den folgenden Abschnitten.

Seit den 01. März 2023 erfolgt die Neubauförderung über die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW-Programme 297/298/299) als zinsgünstige Kredite, jedoch ohne Tilgungszuschuss.

Es werden nur noch Häuser der Effizienzhausklasse 40 NH gefördert. Die maximale Kredithöhe für den Wohnungsbau beträgt 120.000 € mit einem max. Tilgungszuschuss von 5 % (6.000 €). Für Nichtwohngebäude ist ein Förderbetrag von 2.000 €/m², jedoch max. 10 Mio. € je Bauvorhaben vorgesehen.

Es gelten grundsätzlich die aktuellen Förderbedingungen der BEG bzw. des BAFA.

Die Bearbeitung der Förderanträge und die Auszahlung erfolgt bei der Einzelmaßnahme im Altbau durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Hier ein direkter Link: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wird ein bestimmter Effizienzhaus-Standard erreicht, liegt die Zuständigkeit stets bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Effizienzhaus-Standard im Altbau | Effizienzhaus-Standard im Neubau

Nachhaltig

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Wirtschaftlich

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Vernetzt

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