Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Wärmepumpen spielen auf dem Weg dorthin eine große Rolle: Sie nutzen grüne Energie mit einer guten CO2-Bilanz und sind ein wichtiger Teil der Energiewende. Deshalb erhalten Sie als Eigenheimbesitzer attraktive Förderungen und Zuschüsse für Ihre neue Wärmepumpe. Zum 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Wie die Wärmepumpenförderung jetzt funktioniert, was sich geändert hat und wie Sie den Förderantrag richtig stellen, erfahren Sie hier.
Schnelle Fakten zur Wärmepumpenförderung
- Förderbedingungen ab dem 21. Juli 2026: Anträge sind bei der KfW möglich, bereits erstellte BzA und zugesagte Förderungen bleiben gültig.
- Grundförderung: 30 % für alle, einkommensunabhängig.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % beim Tausch einer Öl- oder Kohleheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
- Förderfähige Investitionskosten: 28.000 € je Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 halbjährliche Reduzierung um 750 €.
- Wichtig: Eine frühe Entscheidung sichert die höhere Förderung. Den Förderantrag stellen Sie über die KfW, die dafür nötige BzA-ID erhalten Sie von Ihrem Fachbetrieb.


Welche Förderungen für Wärmepumpen gibt es?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) richtet sich vorrangig an Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie energieeffizient sanieren wollen. Sie erhalten einen Zuschuss und/oder einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zum Einbau bestimmter Anlagen zur Wärmeerzeugung. Am höchsten fällt der Zuschuss beim Austausch veralteter Öl- und Gasheizungen aus.Welche Förderung Sie für Ihre Wärmepumpe erhalten, hängt von Ihrer Immobilie, Ihrem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und auch vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.
Wie viel Förderung gibt es für Wärmepumpen 2026?
Der Zuschuss für Wärmepumpen setzt sich je nach Einbausituation aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Die Grundförderung beträgt für alle Wärmepumpen 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
- Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer zusätzlich beim Austausch einer Öl- oder Kohleheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe. Der Bonus sinkt erstmalig zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte.
- Austausch von Wärmepumpen wird gefördert, wenn die auszutauschende Wärmepumpe älter als 2008 ist. Ab Q1 2027 wird der Ersatz einer bestehenden EE-Heizung nur noch stark reduziert (Installation vor 2008: Fördersatz und Höchstgrenze minus 50 %) oder gar nicht mehr gefördert (Installation ab 2008).
- Den Einkommensbonus erhalten selbstnutzende Wohneigentümer abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 €, 30 Prozent bis 40.000 € und 10 Prozent bis 50.000 €. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. Familien erhalten damit 40 Prozent bis 40.000 €, 30 Prozent bis 50.000 € und 10 Prozent bis 60.000 €.
- Die maximal mögliche Förderung liegt bei 80 %.
- Mit dem iSFP-Bonus erhalten Sie einen Förderbonus von 5 % auf begleitende Effizienzmaßnahmen wie Dämmung oder Heizungsoptimierung, wenn diese Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind. Auf den Heizungstausch selbst wird der iSFP-Bonus nicht gewährt. Effizienzmaßnahmen außerhalb des Heizungstausches können zusätzlich mit 15 % gefördert werden.
- Die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch betragen maximal 28.000 € je Wohneinheit. Sie sinken erstmalig zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 €.
- Ergänzungskredit für selbstgenutztes Wohnungseigentum: Haushalte mit einem Einkommen unterhalb von 90.000 € können einen Ergänzungskredit zusätzlich zur Zuschussförderung bei einem Finanzinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl beantragen. Es gelten folgende Konditionen:
- Max. Kreditsumme 120.000 € pro Wohneinheit
- Max. Zinsvergünstigung 2,5 % bei 30 Jahren Laufzeit
- Zinsbindungsfrist max. 10 Jahre
- Voraussetzung: Vorlage einer Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW und/oder eines Zuwendungsbescheids für sonstige Effizienzmaßnahmen. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen wird ausschließlich anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.
Beispielrechnungen: So entwickelt sich die Förderung
Weil Klimageschwindigkeitsbonus und Kostenobergrenze ab Februar 2027 halbjährlich sinken, lohnt sich ein Blick auf typische Austauschsituationen. Alle Beträge zeigen den maximal möglichen Zuschuss bei voller Ausschöpfung der förderfähigen Kosten. Ab (voraussichtlich) dem ersten Quartal 2027 setzt die volle Grundförderung von 30 Prozent voraus, dass die Wärmepumpe in der EU gefertigt wurde. Für alle NIBE Wärmepumpen aus schwedischer Fertigung gelten die folgenden Werte damit unverändert.
Beispiel 1: Austausch einer Gasheizung aus dem Jahr 2005 gegen eine Luft/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe
selbstnutzender Eigentümer, Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus
- Antrag bis 31. Januar 2027: 30 % + 16 % = 46 % Fördersatz, Kostenobergrenze 28.000 €, maximaler Zuschuss 12.880 €
- Antrag ab 1. Februar 2027: 30 % + 12 % = 42 % Fördersatz, Kostenobergrenze 27.250 €, maximaler Zuschuss 11.445 €
- Antrag ab 1. August 2027: 30 % + 8 % = 38 % Fördersatz, Kostenobergrenze 26.500 €, maximaler Zuschuss 10.070 €
Beispiel 2: Gleiche Situation mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 48.000 €
- Antrag bis 31. Januar 2027: 56 % Fördersatz, maximaler Zuschuss 15.680 €
- Antrag ab 1. Februar 2027: 52 % Fördersatz bei 27.250 € Obergrenze, maximaler Zuschuss 14.170 €
- Antrag ab 1. August 2027: 48 % Fördersatz bei 26.500 € Obergrenze, maximaler Zuschuss 12.720 €
Wie sich die Förderung beim Austausch einer alten Wärmepumpe entwickelt, lesen Sie im Abschnitt “Förderung für den Austausch einer alten Wärmepumpe”.
Sie haben Fragen zur Förderung von NIBE Wärmepumpen?
Nutzen Sie unsere kompetente Vor-Ort-Beratung durch einen qualifizierten Installateur. Dieser kann Sie auch zu möglichen Förderungen beraten. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihr Zuhause – schnell, kostenfrei und individuell.
Jetzt Wärmepumpen-Beratung anfragen »Förderbeispiele Heizungstausch zur Wärmepumpe
Förderbeispiel 1
Austausch einer Ölheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung, Installationspreis > 30.000 €.
Zuschussförderung bei Einbau einer Luft/Wasser-Wärmpumpe S2125 oder Sole/Wasser Wärmepumpe S1156 bzw. S1256 mit neu errichteter Wärmequelle (Erdwärme, Wasser, Abwasser) besteht aus folgenden Bausteinen:
- 30 % Grundförderung
- 16 % Klimageschwindigkeitsbonus
- 28.000 € maximal förderfähiger Investitionsbetrag je Wohneinheit
Förderfähig sind damit 46 % von 28.000 €.
Zuschussförderung 12.880 €
Bei Anspruch auf den Einkommensbonus erhöht sich die Förderung entsprechend, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (mit Kind: bis 40.000 €) auf bis zu 22.400 € (80 % von 28.000 €).
Förderbeispiel 2
Austausch einer Ölheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung in einem Zweifamilienhaus mit selbst genutzter Wohneinheit. Eingesetzte Wärmepumpe Luft/Wasser-Wärmepumpe Typ S2125.
Berechnung der maximalen förderfähigen Investitionskosten:
- 28.000 € + 15.000 € = 43.000 €
- 43.000 € / 2 Wohneinheiten = 21.500 €/Wohneinheit
Berechnung des maximalen Fördersatzes für die selbst genutzte und die vermietete Wohneinheit:
Selbst genutzte Wohneinheit:
- 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = 46 %
- 21.500 € * 0,46 = 9.890 €
Vermietete/nicht selbst genutzte Wohneinheit:
30 % Grundförderung: 22.500 € * 0,30 = 6.450 €
Gültigkeitshinweis: Beide Beispiele gelten für Anträge vom 21.07.2026 bis 31.01.2027. Danach sinken Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten.
Förderung für den Austausch einer alten Wärmepumpe
Viele Eigentümer gehen davon aus, dass eine Förderung nur beim Umstieg von einer Gas- oder Ölheizung auf eine Wärmepumpe möglich ist. Das stimmt so nicht. Auch die Förderung beim Austausch einer Wärmepumpe ist vorgesehen.Wer also eine technisch überholte Wärmepumpe ersetzen möchte, kann von der Grundförderung profitieren. Wichtig zu wissen: Nach den beschlossenen Reformplänen wird diese Fördermöglichkeit ab dem ersten Quartal 2027 deutlich eingeschränkt.
Wärmepumpen gibt es bereits seit mehreren Jahrzehnten. Entsprechend sind viele Anlagen technisch überholt und arbeiten deutlich weniger effizient als aktuelle Modelle. Eine alte Wärmepumpe zu ersetzen lohnt sich daher nicht nur energetisch, sondern auch finanziell.
Für den Austausch einer Wärmepumpe erhalten Sie im Rahmen der BEG eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (maximal 28.000 € je Wohneinheit). Entscheidend ist, dass das neue Gerät die aktuellen technischen Anforderungen erfüllt. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich den Einkommensbonus erhalten. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird beim Wärmepumpentausch nicht gewährt, da dieser den Austausch fossiler Heizungen voraussetzt.
Förderbeispiel: Austausch einer Wärmepumpe
Sie ersetzen Ihre alte Wärmepumpe durch eine neue, förderfähige NIBE Luft/Wasser-Wärmepumpe S2125.
Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € (mit Kind: bis 50.000 €) setzt sich der Fördersatz wie folgt zusammen:
- 30 % Grundförderung
- 30 % Einkommensbonus
Berechnungsgrundlage sind maximal 28.000 € förderfähige Investitionskosten je Wohneinheit. 60 % von 28.000 € entsprechen einem Zuschuss von 16.800 €.
Ohne Anspruch auf den Einkommensbonus beträgt die Förderung 30 Prozent. Mit den maximalen 28.000 € förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit ergibt sich ein Zuschuss von 8.400 €.
Förderung für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude
Mehrfamilienhäuser
Bei Wärmepumpen für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte förderfähige Investitionskosten, abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
- 28.000 € für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit
Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 €.
Förderfähig sind neben den Anschaffungskosten zum Beispiel auch die Demontage und Entsorgung des Öltanks sowie der Einbau von Rohrleitungen und Rohrleitungsdämmung.
Für Mehrfamilienhäuser ohne selbstgenutzte Wohneinheiten können die Anträge ebenfalls bei der KfW gestellt werden.
Nichtwohngebäude/Gewerbeanwendungen
Die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch richten sich nach der Nettoraumfläche des Gebäudes:
- bis 150 m² Nettoraumfläche: 28.000 € je Gebäude
- für Gebäude über 150 m² bis 400 m²: zusätzlich 197 € pro m² Nettoraumfläche
- für Gebäude über 400 m² bis 1.000 m²: zusätzlich 118 € pro m² Nettoraumfläche
- für Gebäude über 1.000 m²: zusätzlich 79 € pro m² Nettoraumfläche
Auch diese Beträge sinken erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich: um 750 € für Gebäude bis 150 m², um 3 € pro m² für Gebäude bis 400 m², um 2 € pro m² für Gebäude bis 1.000 m² und um 1 € pro m² für größere Gebäude.
Energetische Sanierung für Nichtwohngebäude/Gewerbeanwendungen
Die förderfähigen Kosten für die energetische Sanierung (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) richten sich nach der Anzahl der Quadratmeter. Sie erhalten 500 €/m² bei einer maximalen Fördersumme von 5 Mio. € pro Bauvorhaben. Dies entspricht einer maximalen Fläche von 10.000 m².
Fazit
Die Förderung für Wärmepumpen gibt es bis 2030, um den erforderlichen Umbau langfristig und planbar zu unterstützen. Schnelligkeit lohnt sich trotzdem: Ab dem 1. Februar 2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Höchstkosten alle sechs Monate. Wer den Antrag früh stellt, sichert sich damit den höchsten Fördersatz und den vollen Kostenrahmen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Förderung für Wärmepumpen 2026
Die Förderung von Wärmepumpen wird im Jahr 2026 von der KfW bereitgestellt. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie die Förderung beantragen können. Planen Sie 15 – 30 min Bearbeitungszeit ein:
1. Vorab-Check der Förderfähigkeit
Bevor Sie mit der Antragstellung beginnen, prüfen Sie auf der Website der KfW, ob Ihr Projekt förderfähig ist. Dazu können Sie den KfW Vorab-Check nutzen.
2. Angebot und Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen
Lassen Sie sich von einem Fachunternehmen ein Angebot für Ihr Vorhaben und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Fach- und Effizienzpartner von NIBE sind in der Regel bei der KfW als ausstellungsberechtigt gelistet.
Sie erhalten eine 15-stellige BzA-ID, die Sie für die Antragstellung benötigen.
3. Vertragsabschluss mit dem Fachunternehmen
Schließen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit Ihrem Fachunternehmen ab. Wichtig: Der Vertrag muss eine Bedingung enthalten, dass die Umsetzung des Vorhabens nur bei einer Förderzusage erfolgt. Dies verhindert, dass das Projekt vorzeitig begonnen wird.
4. Registrierung im KfW-Portal
Registrieren Sie sich im Online-Portal der KfW. Dies ist notwendig, um Zugang zur Antragstellung zu erhalten.
5. Online-Antrag stellen
Loggen Sie sich im KfW-Portal ein und stellen Sie Ihren Förderantrag. Sie werden durch den Antragsprozess geführt. Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Die 15-stellige BzA-ID
- Den Liefer- und Leistungsvertrag für Ihre Wärmepumpe (als PDF-Dokument, max. 10 MB)
- Bei Nutzung des Einkommensbonus: Ihre Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre (z. B. 2023 und 2024 für eine Antragstellung in 2026)
6. Daten prüfen und Antrag einreichen
Überprüfen Sie alle eingegebenen Daten sorgfältig und reichen Sie den Förderantrag für die Wärmepumpe ein. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie direkt eine vorläufige Förderzusage.
7. Umsetzung des Vorhabens
Nach Erhalt der Förderzusage können Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Informieren Sie das Fachunternehmen über die Förderzusage, damit mit der Installation der Wärmepumpe begonnen werden kann.
8. Abschluss und Bestätigung
Nach Abschluss des Vorhabens erhalten Sie vom Fachunternehmen eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese Bestätigung ist notwendig für die Auszahlung der Fördermittel.
9. Auszahlung beantragen
Um die Auszahlung der Fördermittel zu beantragen, identifizieren Sie sich im KfW-Portal und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch:
- Sämtliche Rechnungen über die förderfähigen Gesamtkosten und Leistungen
- Bei Nutzung des Einkommensbonus: amtliche Meldebestätigung, Grundbuchauszug und Einkommenssteuerbescheide
- Bei Klimageschwindigkeitsbonus: amtliche Meldebestätigung und Grundbuchauszug
10. Erhalt der Fördermittel
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
Wichtige Hinweise und Fristen
- Die erforderlichen Nachweise sind innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung des Vorhabens einzureichen.
- Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal 36 Monate. Wird dieser voll ausgeschöpft, sind die Nachweise spätestens 42 Monate nach Bewilligung einzureichen.
- Anträge, die ab dem 21. Juli 2026 gestellt werden, unterliegen den neuen Förderbedingungen. Für die Förderhöhe gilt der Zeitpunkt der Antragstellung.
Wann kann ich den Förderantrag stellen?
Der Förderantrag für Ihre neue Wärmepumpe muss vor Beginn der Installation gestellt werden. Alles, was Sie dafür benötigen, ist die BzA-ID Ihres Fachbetriebs. Technische Angaben zur Anlage und zu den geplanten Maßnahmen übernimmt ebenfalls Ihr Fachbetrieb, damit werden mögliche Fehlerquellen beim Förderantrag vermieden.
Sie können außerdem schon vor der Antragstellung terminlich sicher planen: Schließen Sie dazu einen Liefer- und Leistungsvertrag, der die Förderzusage als Bedingung enthält, so beginnt Ihr Vorhaben erst, wenn die Zusage der KfW vorliegt. Einen Formulierungsvorschlag für diese Vertragsklausel hat das BMWE veröffentlicht, Ihr Fach- oder Effizienzpartner unterstützt Sie bei der Gestaltung.
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Heizsystems
In Bestandsgebäuden kann es erforderlich sein, vor dem Einbau einer Wärmepumpe dafür zu sorgen, dass das Heizungsverteilsystem für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe optimiert werden sollte. Einzelne Heizkörper können getauscht werden, Rohrleitungen können gedämmt werden. Ziel ist es immer, die maximale Vorlauftemperatur auf eine Höhe von max. 55 °C zu senken.
Auch diese Maßnahmen können im Rahmen des BEG EM gefördert werden. Gefördert werden Investitionssummen von bis zu 30.000 € mit einer Zuschussförderung in Höhe von 15 % der Investitionssumme.
Erfolgt die Maßnahme im Rahmen einer durch einen Energieberater begleiteten energetischen Sanierung oder eines iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) erhöht sich dieser Betrag auf 20 % von bis zu 60.000 €. Mit einem iSFP erhalten Sie eine Zuschussförderung von maximal 12.000 €. Zu beachten: Nach den beschlossenen Reformplänen soll der iSFP-Bonus künftig erst ab der zweiten Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan gewährt werden. Anträge für Maßnahmen zur Verbesserung des Heizsystems werden beim BAFA gestellt.
Lassen Sie sich dazu von Ihrem Fach- oder Effizienzpartner beraten. Sie können gemeinsam entscheiden, ob diese Fördermöglichkeit für Sie infrage kommt.


Gesetzliche Grundlagen:Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Wärmepumpen erfüllen bereits heute alle gesetzlichen Anforderungen an eine zukunftssichere Heizung. Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Es löst die Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG, umgangssprachlich Heizungsgesetz) ab und verändert die Rahmenbedingungen für den Heizungstausch grundlegend.
Was regelt das GModG?
Beim Einbau einer neuen Heizung sind künftig wieder alle Heizungsarten zulässig, auch Öl- und Gasheizungen. Die bisherige Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfällt.
Wer sich für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheidet, übernimmt damit jedoch neue Pflichten. Neu eingebaute fossile Heizungen müssen künftig mit einem wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe betrieben werden. Diese sogenannte Bio-Treppe sieht vor, dass der Anteil ab 2029 bei mindestens 10 % liegt und dann stufenweise bis 2040 auf mindestens 60 % ansteigt. Bis 2045 muss er auf 100 % steigen, denn am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 hält Deutschland fest. Ergänzend ist geplant, die Energieversorger in einem weiteren Gesetz zu verpflichten, ab 2045 ausschließlich Grüngase bereitzustellen.
Für Vermieter, die eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, gilt zudem eine Kostenbremse: Sie müssen sich künftig zur Hälfte an den Netzentgelten, dem CO2-Preis und den Kosten für Bio-Brennstoffe ihrer Mieter beteiligen.
Was bedeutet das für Ihre Heizungsentscheidung?
Mehr Wahlfreiheit bedeutet nicht automatisch mehr Planungssicherheit. Wer heute eine fossile Heizung einbaut, trägt die Risiken steigender Beimischungsquoten, ungeklärter Verfügbarkeit und langfristiger Kosten von Grüngasen sowie des kontinuierlich steigenden CO2-Preises. Zudem sieht eine EU-Richtlinie für Neubauten ab 2030 vor, dass die Wärmeversorgung vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen muss.
Mit einer Wärmepumpe sind Sie von diesen Unsicherheiten unabhängig. Wärmepumpen nutzen die unerschöpflich vorhandene Umweltwärme, sind zu 100 % ohne Brennstoffquoten betreibbar und bieten kalkulierbare Betriebskosten, staatliche Förderung und langfristige regulatorische Sicherheit. Jede Wärmepumpe trägt bereits ab dem ersten Betriebstag effizient zum Klimaschutz bei.
Wie lange ist die BEG-Förderung für Wärmepumpen noch verfügbar?
Die BEG-Förderung für Wärmepumpen in Altbauten und Bestandsgebäuden gilt als wichtiger Teil des Klimaschutzpaketes. Demnach ist damit zu rechnen, dass sie in den kommenden Jahren weiter verfügbar sein wird. Allerdings ändert sich die Förderung des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW für Wärmepumpen in regelmäßigen Abständen. Die Förderkonditionen sinken nach einem festen Fahrplan. Anders als früher, als Förderänderungen unvorhersehbar waren, steht damit fest: Je später der Antrag gestellt wird, desto geringer fällt die Förderung aus. Zu beachten ist außerdem, dass die Förderung von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln abhängt und kein Rechtsanspruch besteht. Wer den Heizungstausch plant, sichert sich mit einer frühen Antragstellung die aktuell höchsten Konditionen.
Technische Voraussetzungen für die Förderung von Wärmepumpen 2026
Grundsätzlich sollte Ihre Wärmepumpe dazu folgende Voraussetzungen und Förderrichtlinien erfüllen:
- Eine integrierte Energie- und Verbrauchsanzeige enthalten oder mit getrennten Strom- und Wärmemengenzähler über externe Einrichtungen ausgestattet sein.
- Die erforderliche jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz, je nach Art der Wärmepumpe, erreichen.
- Beim Heizungstausch eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,0 haben.
- Bei Erdwärmepumpen mit Sondenbohrung die Beauftragung einer nach DVGW W120-2 zertifizierten Bohrfirma und Abschluss einer Versicherung für die Bohrung.
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage nach Verfahren B.
- Natürliche Kältemittel sind Standardanforderung für die Förderung von Wärmepumpen. NIBE bietet dafür bereits heute eine breite Modellauswahl.
Leistungsgeregelte Wärmepumpen von NIBE sind besonders effizient und übertreffen die für die Förderung erforderlichen Ausstattungsstandards.
Welche jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs, ƞs) Ihre Wärmepumpe für die Förderung erfüllen muss, entnehmen Sie der folgenden Tabelle:
| Art der Wärmepumpe | Systemtemperatur 35 °C | Systemtemperatur 55 °C |
|---|---|---|
| Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen | 180 Prozent | 140 Prozent |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe und Abluft-Wärmepumpen | 145 Prozent | 125 Prozent |
| Sonstige Wärmequellen z.B. Abwärme, Solarwärme | 180 Prozent | 140 Prozent |
KfW-Förderung von Wärmepumpen in der BEG mit Effizienzhaus-Standard
Die Kreditvariante der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt.
Wie hoch ist die KfW-Förderung 2026 für Wärmepumpen im Neubau und Altbau?
- Im Neubau können Kredite für selbstgenutzte (KfW 297) oder vermietete (KfW 298) klimafreundliche Neubau-Wohngebäude beantragt werden, die den Effizienzhausstandard 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erreichen. Privatpersonen und Familien erhalten ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit und einem effektiven Jahreszins ab 2,15 %. Hinweis: Es gelten die jeweils aktuellen KfW Bedingungen.
- Für den Neubau stehen für Privatpersonen und Familien derzeit die KfW-Förderkredit 124, 300 mit einem zinsgünstigen Darlehen von 100.000 € bis 270.000 € und attraktiven Jahreszins zur Verfügung.
- Für die energetische Sanierung auf Effizienzhaus-Niveau steht der KfW-Förderkredit 261 zur Verfügung. Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser beziehungsweise zur Effizienzhaus-Stufe Denkmal führen, ebenso der Kauf einer frisch sanierten Immobilie mit gesondert ausgewiesenen Sanierungskosten. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 150.000 € pro Wohneinheit bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss gewährt, dessen Höhe von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängt.
- Der Bonus für das serielle Sanieren wird in Höhe von 5 Prozentpunkten auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus-Stufe 70 EE gewährt (bisher nur für die Stufen 40 und 55). Die Beantragung ist voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich.
Weiterführende Information sind auf dem KfW-Portal zu finden:
Produktfinder für Ihren Neubau »
Förderung für bestehende Immobilien im Überblick »
Voraussetzungen für die Förderung Ihrer Wärmepumpe bei der KfW
Damit Ihre Wärmepumpenanlage gefördert werden kann, sollte sie in technischer Hinsicht dieselben Voraussetzungen und Förderrichtlinien erfüllen wie für die BAFA-Förderung von Wärmepumpen. Falls Sie Fördermittel für die Sanierung Ihres Eigenheims nutzen möchten, muss der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Bestandsgebäude mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Steuerbonus für den Einbau einer Wärmepumpe
Alternativ zu den staatlichen Förderprogrammen können Sie einen Steuerbonus in Anspruch nehmen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
| Steuerbonus für Sanierung | Steuerbonus für Handwerkerleistungen | |
|---|---|---|
| Höhe | 20 % der Investitionskosten, verteilt auf drei Jahre (zweimal 7 %, einmal 6 %) | 20 % der angefallenen Lohnkosten |
| Förderfähige Kosten | Maximal 200.000 € je Objekt | Maximal 6.000 € pro Jahr |
| Maximale Fördersumme | 40.000 € je Objekt | 1.200 € pro Jahr |
| Technische Anforderungen an die Wärmepumpe | Voraussetzungen wie bei der BAFA-Förderung | Keine Mindestanforderungen |
| Beantragung | Über die Einkommensteuererklärung | Über die Einkommensteuererklärung |
| Nachweise | Fachunternehmererklärung, Rechnung | Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten und Überweisungsbeleg |
In beiden Fällen bringt Ihnen diese Wärmepumpenförderung nur dann einen Vorteil, wenn Ihre Einkommensteuerlast ausreichend hoch ist.

Welche Wärmepumpen sind förderfähig?
Das BAFA/KfW stellt auf seiner Website eine Liste aller förderfähigen Wärmepumpen und Heizsysteme zur Verfügung. So finden Sie heraus, ob ein Modell für die Heizungsförderung geeignet ist. Dazu zählen insbesondere diese Wärmepumpenmodelle zur Raumheizung:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Abluft-Wärmepumpen
- Luft-Luft-Wärmepumpen
- Sole-Wasser-Wärmepumpen
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen
- Warmwasser-Wärmepumpen nur in Verbindung mit einem beim KfW förderfähigen Heizungstausch
- Hybrid-Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen (EE-Hybrid-Wärmepumpe)
Nicht förderfähig sind hingegen reine Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung. Bei Hybridheizungen, die eine Wärmepumpe mit einer Öl- oder Gasheizung kombinieren, werden nur die Wärmepumpe und die damit verbundenen Umfeldmaßnahmen gefördert.
Zu beachten nach der Förderreform: Natürliche Kältemittel sind Standardanforderung für die Förderung. NIBE bietet Ihnen eine Vielzahl von Wärmepumpen, die diese Anforderung bereits heute erfüllen und die Sie über die BEG-Förderung bezuschussen lassen können. Dazu gehören die Luft-Wasser-Wärmepumpen S2125 und S2060, die Erdwärmepumpen S1256 und S1156 sowie die Abluftwärmepumpen S735 und S735C, alle mit dem natürlichen Kältemittel Propan (R290).
Sie haben Fragen zu unseren förderfähigen Wärmepumpen oder möchten sich gerne beraten lassen?
Dann lassen Sie sich von einem zertifizierten Fachbetrieb professionell beraten. Jetzt online anfragen und Ihre persönliche Lösung finden – unverbindlich und kostenfrei!
Unverbindliche Wärmepumpen-Beratung anfragen »NIBE Wärmepumpen erfüllen technische Voraussetzungen
NIBE Wärmepumpen sind besonders für die fordernden Bedingungen und den Betrieb in Bestandsimmobilien konstruiert. Sie haben sich in dieser Anwendung tausendfach und bereits über Jahrzehnte bewährt. Sie erfüllen und übertreffen auch die technischen Mindestanforderungen des GModG in allen Belangen.
Förderung einer Wärmepumpe im Altbau und in Bestandsgebäuden
In Altbauten lohnt es sich häufig, eine Gas- oder Ölheizung mit Förderung auf eine Wärmepumpe umzurüsten. Dies hat nämlich nicht nur Vorteile für den Umweltschutz, sondern auch für Ihren Geldbeutel. Dank der Förderung und Austauschprämie des BAFA/KfW ist die Anschaffung von Wärmepumpenanlagen erschwinglich. Langfristig spart Ihnen die Wärmepumpe zusätzlich Geld dank einer effizienteren Beheizung Ihres Zuhauses. Informieren Sie sich hier über die Nachrüstung einer Wärmepumpe.
Häufige Fragen zur Wärmepumpenförderung
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz – was ändert sich?
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli 2026 verabschiedet. Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) ab. Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt, damit sind auch neue Öl- und Gasheizungen wieder zulässig. Diese müssen jedoch mit einem wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe betrieben werden (Bio-Treppe: mindestens 10 % ab 2029, stufenweise steigend auf 100 % bis 2045). Die Förderung für Wärmepumpen bleibt bestehen, wurde aber zum 21. Juli 2026 neu gefasst und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich. Alle Details finden Sie im Abschnitt zu den gesetzlichen Grundlagen weiter oben.
Ist der Einbau einer Wärmepumpe steuerlich absetzbar?
Je nachdem, ob Ihre Wärmepumpe die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, können Sie entweder 20 Prozent der Sanierungskosten oder zumindest 20 Prozent des Lohnanteils der Handwerkerleistungen absetzen. Wichtig: Der Steuerbonus lässt sich nicht mit der KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinieren.
Werden Wärmepumpen 2026 noch gefördert?
Ja, auch nach der Förderreform vom Juli 2026 stehen mit der BEG-Förderung sowohl ein Zuschuss von bis zu 70 bis 80 % der förderfähigen Kosten als auch ein Ergänzungskredit zur Verfügung.
Werden Wärmepumpen 2026 günstiger?
Da viele Hersteller den Ausbau der Auswahl an Wärmepumpen forcieren, könnten die Geräte langfristig ein wenig günstiger werden. Angesichts der durch die hohe Inflation vorherrschenden Preissteigerungen dürfte sich dieser Effekt jedoch annähernd ausgleichen. Aus finanziellen Gründen mit dem Heizungstausch zu warten, wird sich wahrscheinlich nicht lohnen, zumal Sie in der Zwischenzeit auch auf Effizienzgewinne verzichten.
Lohnt es sich, noch auf eine Alternative zur Wärmepumpe zu setzen?
Mit dem GModG dürfen auch wieder Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen installiert werden. Die Betreiber übernehmen damit allerdings die Verantwortung für die künftigen Pflichten und Kosten: die steigenden Beimischungsquoten der Bio-Treppe, den kontinuierlich steigenden CO2-Preis sowie die noch ungeklärte Verfügbarkeit und Preisentwicklung grüner Brennstoffe. Für Neubauten sieht eine EU-Richtlinie zudem ab 2030 vor, dass die Wärmeversorgung vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammt.
Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung »
Mit einer Wärmepumpe sind Sie dagegen für die Zukunft gut aufgestellt, unabhängig von Brennstoffquoten und CO2-Preis, und können sofort einen Beitrag zur Energiewende leisten. Wärmepumpen eignen sich für fast alle Gebäudetypen: für das Einfamilienhaus ebenso wie für das Mehrfamilienhaus, für öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten genauso wie für Gewerbebetriebe.
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