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Wärmepumpe: Abstand der Grundstücksgrenze des Nachbarn

Bild: Wärmepumpe am Reihenhaus

Wärmepumpen im Wohngebiet - welche Abstände sind Pflicht?

Die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem Reihenhaus ist häufig ein Problem, da die Wärmepumpe eine gewisse Lautstärke im Betrieb entwickelt, von dem sich Nachbarn gestört fühlen. Tatsächlich werden und wurden Wärmepumpen in der Vergangenheit rechtlich häufig als Bauwerke eingestuft, sodass, je nach Landesbauordnung, für die Wärmepumpe ein Abstand zum Nachbar-Grundstück von 2,5 bis 3 Meter vorgeschrieben ist - ein Problem für Reihenhäuser mit einem meist kleinen Grundstück.

Aktuell findet in der Politik jedoch eine Neubewertung der Sachlage statt: Um die Energiewende nicht zu gefährden, haben erste Bundesländer reagiert und die Abstandsregelungen entschärft, sodass eine Wärmepumpe auch mit weniger Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn installiert werden darf - also auch am Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte.

Warum spielt der Abstand eine Rolle?

Rechtlich wurde und wird die Wärmepumpe häufig als gebäudeähnliches Bauwerk eingestuft. Danach gilt, je nach Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, dass ein Abstand der Wärmepumpe zum Nachbar von 3, bzw. mindestens 2,5 Metern eingehalten werden muss. Hintergrund ist z. B. der Brandschutz, der das Überspringen des Brandes durch Funkenflug auf angrenzende Reihenhäuser verhindern soll. Allerdings haben Gerichte in verschiedenen Bundesländern der Einstufung der Wärmepumpe als gebäudeähnliches Bauwerk widersprochen, sodass diese nicht unter die geltende Abstandsregelung fällt.

Ursache für den Nachbarschaftskonflikt ist meistens, dass die Wärmepumpe eine gewisse Lautstärke im Betrieb entwickelt. Rechtlich steht und fällt die Abstandsregelung jedoch mit der Einstufung als gebäudeähnliches Bauwerk, da die Geräuschimmissionen fast immer im legalen Bereich liegen (< 40 dB nachts, allgemeines Wohngebiet). Daher wird meist auf Basis des Mindestabstandes geklagt - welcher bei Reihenhäusern oft nicht eingehalten werden kann. Aus technischer Sicht sollte die Außeneinheit einer Wärmepumpe ohnehin möglichst nah am Gebäude aufgestellt werden, um Wärmeverluste zu vermeiden. Zudem müssen Lufteinlass und Luftauslass der Außeneinheit frei zugänglich sein.

Bild: Wärmepumpe in Reihenhaus-Siedlung

Wärmepumpe und Abstand zum Nachbarn: Trotz geringer Lautstärke sind oft bestimmte Distanzen nötig

Neuerungen in jüngster Zeit

In der jüngeren Vergangenheit hat in der Politik ein Umdenken stattgefunden. Einige Bundesländer haben bis Ende 2022 ihr Landesbaugesetz im Sinne der Energiewende geändert, sodass die Installation einer Wärmepumpe mit ausreichendem Abstand zum Nachbar auch in Gebäuden mit kleinem Grundstück wie etwa Reihenhäusern möglich ist.

Gesetzesänderung in NRW und Hessen

2022 gab es in einigen Bundesländern konkrete Gesetzesänderungen. Dabei handelt es sich um den Runderlass in Nordrhein-Westfalen (NRW) und die neue Hessische Bauordnung. Nach dem Runderlass in NRW gilt der Mindestabstand von 3 Metern für die Aufstellung von Wärmepumpen nicht mehr - er ist auf einen halben Meter reduziert worden. Sie werden demnach nicht mehr als gebäudeähnliche Bauwerke eingestuft, sondern als „verfahrensfreie Bauvorhaben”.

Zwar entbindet diese Einstufung nicht von der Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen und Abweichungen von den vorgeschriebenen Abstandsflächen müssen auch weiterhin von den zuständigen Bauaufsichtsbehörden geprüft und genehmigt werden. Die Behörden sind jedoch per Erlass dazu angewiesen, die Genehmigung zu erteilen, wenn „dies zur Verwirklichung von Vorhaben zur Einsparung von Wasser oder Energie (…) dient und im Übrigen die Schutzziele der Abstandsflächenvorschriften und damit auch der Zweck der jeweiligen Anforderung gewahrt sind.“ So soll der Ausbau der erneuerbaren Energien in NRW vereinfacht werden - eine gute Nachricht für alle Besitzer von Reihenhäusern und Doppelhaushälften, die sich eine Wärmepumpe installieren lassen wollen.

In Hessen wurden die Hessische Bauordnung und das Energiegesetz geändert. Auch hier ist das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien im Sinne des Klimaschutzes zu fördern und die Aufstellung einer Wärmepumpe in Reihenhaus und Doppelhaushälfte zu erleichtern. Daher muss bei der Installation einer Luftwärmepumpe der 3 Meter Abstand zum Nachbarn nicht mehr eingehalten werden. Es gilt lediglich eine Begrenzung der Höhe von 2 Metern inklusive möglicher Einhausung. Ebenfalls begünstigt wird im Rahmen der Gesetzesänderungen die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Reihenhaus-Dächern und die Aufstellung von Mini-Windkraftanlagen.

Abstand für Wärmepumpen pro Bundesland

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Mindestabstände, die für die Aufstellung von Wärmepumpen in den jeweiligen Bundesländern gelten. Der Stand ist von Januar 2023:

Abstand für Wärmepumpen je Bundesland

Bundesland

Abstand Wärmepumpe zum Nachbargrundstück

Baden-Württemberg

Kein Mindestabstand; Wärmepumpe muss Lautstärke-Grenzwerte der Technischen Anleitung (TA) Lärm einhalten: 35 - 45 dB nachts

Bayern

Unklar: Unterschiedliche Urteile, zuletzt 2018 durch das OLG München: WP ist kein gebäudeähnliches Bauwerk, keine Abstandsregelung, nicht final, Revision beim BGH ist anhängig

Berlin

Mindestens 3 Meter

Brandenburg

Unklar: Wird die Wärmepumpe als gebäudeähnlich eingestuft, ist der Abstand individuell zu errechnen, wird sie nicht als solche eingestuft und ist sie nicht mehr als 2 Meter hoch, gilt kein Mindestabstand

Bremen

Keiner

Hamburg

Mindestens 2,50 Meter, wenn die Wärmepumpe als gebäudeähnlich eingestuft wird

Hessen

Keiner, Wärmepumpe darf max. 2 Meter hoch und 3 Meter lang sein

Mecklenburg-Vorpommern

Mindestens 3 Meter, wenn die Wärmepumpe als gebäude ähnlich eingestuft wird, ansonsten kein Mindestabstand, Wärmepumpe darf nicht höher als 3 und nicht länger als 9 Meter sein

Niedersachsen

Rechtsgrundlagen unklar, 3 Meter werden empfohlen

Nordrhein-Westfalen

0,5 Meter

Rheinland-Pfalz

Keiner

Saarland

Keiner (Wärmepumpe nicht höher als 2 Meter, Lärmschutz muss eingehalten werden)

Sachsen

Rechtsgrundlagen unklar, 3 Meter werden empfohlen

Sachsen-Anhalt

Rechtsgrundlagen unklar, 3 Meter werden empfohlen

Schleswig-Holstein

Mindestens 3 Meter, wenn Wärmepumpe als Gebäude ähnlich eingestuft wird

Thüringen

Mindestens 3 Meter, wenn Wärmepumpe als Gebäude ähnlich eingestuft wird

(Stand: Januar 2023; Irrtümer vorbehalten. Valide Aussage zu den individuellen Abständen bekommen Interessenten entweder bei Ihrer kommunalen Baubehörde oder der entsprechenden Landesbehörde.)

Tipps zur Baugenehmigung

Der große Vorteil einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist, dass sie keine Genehmigung für ihre Aufstellung braucht. Solange die Lärmschutzvorschriften und ggf. die landesspezifische Abstandsflächenregelung eingehalten werden, ist ihre Aufstellung völlig legal und genehmigungsfrei. Eine Ausnahme vom Mindestabstand muss z. B. in NRW aber bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Dabei ist der Lärmschutz zu gewährleisten. Bestätigt werden kann die Einhaltung von einem Sachverständigen wie z. B. dem Installateur.

Können die Lärmschutzvorschriften und/oder Abstandsflächenregelung nicht eingehalten werden, muss nach einer Alternative geschaut werden. Das ist im Falle eines Reihenhauses aber meist schwierig. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihre Luft-Wasser-Wärmepumpe die genannten Bedingungen erfüllt, können Sie sich an den Hersteller der Wärmepumpe, den Installateur oder Ihren Energieberater wenden. Rechtliche Fragen kann Ihnen auch ein Rechtsanwalt beantworten.

Auch das örtliche Bauordnungsamt kann Ihnen Auskunft geben, welche Bedingungen genau zu erfüllen sind. Alternativen wie die Erdwärmepumpe (mit Bohrung) oder die Wasser-Wasser-Wärmepumpe sind dagegen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier entscheiden Experten von der unteren Wasserbehörde, ob die Wärmepumpe genehmigungsfähig ist. Es gilt das Grundwasser zu schützen. Hinweise und Details erhalten Sie auch hier vom Installateur oder einem Energieberater.

Andere Wärmepumpe als Alternative?

Als Alternativen für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt es verschiedene Lösungen. Für die Installation einer Split-Wärmepumpe gelten die gleichen Regeln wie für eine normale Luft-Wasser-Wärmepumpe - sie ist genehmigungsfrei, wenn sie Lärmschutz und ggf. Mindestabstand einhält. Da die Außeneinheit meist sehr leise ist, erfüllt sie die Vorgaben hinsichtlich des Lärmschutzes in der Regel. Eine Garantie ist das jedoch nicht. Für Erd-Wärmepumpen gilt, dass sie bis zu einer Tiefe von 5 Metern genehmigungsfrei Erdwärme-Kollektoren verlegen dürfen.

Bei Reihenhäusern ist dies jedoch meist schwierig, da das Grundstück in der Regel zu klein ist, um ausreichend viele Kollektoren zu verlegen. Bleiben also nur Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Bohrung. Für Erd-Wärmepumpen oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit Bohrung ist grundsätzlich immer eine Genehmigung von der unteren Wasserbehörde notwendig. Erhält man diese, ist die Installation jedoch auch in einem Reihenhaus erlaubt. Helfen kann Ihnen auch hier Ihr Installateur oder Ihr Energieberater.

Bild: Wärmepumpenheizung am Haus

Luft-Wärmepumpen benötigen grundsätzlich keine Baugenehmigung, der Abstand zum Nachbarn ist in den Bauordnungen der Länder festgeschrieben

Ausblick: Wann ziehen alle Bundesländer nach?

Aktuell ist die Frage nicht genau zu beantworten. In einigen Bundesländern wie Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gilt schon jetzt keine Abstandsregelung mehr und es ist lediglich der Immissionsschutz zu beachten. Das heißt, dass die Wärmepumpe die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für die Lautstärke nicht überschreiten darf. Für viele andere Bundesländer gilt hingegen eine unklare Rechtslage, die in Bayern entstanden ist.

Hatte ein Gericht in Nürnberg 2017 die Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem Nachbarschaftsstreit noch als gebäudeähnliches Bauwerk eingestuft und damit die 3 Meter Mindest-Abstand der Wärmepumpe zum Nachbar bestätigt, kam das Oberlandesgericht (OLG) München 2018 zu dem Schluss, dass dies eben genau nicht der Fall sei. Wegen der strittigen Rechtslage erlaubte das OLG aber eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Das Urteil des BGH gilt als für die Länder richtungsweisend, welcher Rechtsprechung der Vorrang zu geben ist.

Exkurs: Lautstärke von Luft-Wärmepumpen

  • Für Wärmepumpen gelten genaue Vorschriften hinsichtlich der zulässigen Geräuschimmissionen
  • Sie sind in der Technischen Anleitung (TA) Lärm definiert: 35 - 45 dB(A) nachts (22 - 6 Uhr) und 45 - 60 dB(A) tagsüber (6 - 22 Uhr) (je nach Einstufung als Kurort, reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet oder Kern- Dorf- Mischgebiet).
  • Ausschlaggebend ist hier der Schall, der beim Nachbarn ankommt: Gemessen wird 0,5 Meter von der am meisten vom Schallpegel betroffenen Stelle (z. B. Schlafzimmerfenster, geöffnet)
  • Ursache für Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung durch die Wärmepumpe ist meist die Außeneinheit und da speziell der Ventilator von Luftein- und Luftauslass sowie der Verdichter.
  • Um Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, sollte auch bei Einhaltung der Lärmschutzverordnung im Vorfeld geklärt werden, wo Störungen durch den Geräuschpegel am ehesten zu erwarten sind. So kann eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn gefunden werden.
  • 3 Meter vor dem Schlafzimmerfenster können zwar hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte legal sein, den Nachbarn aber nachts trotzdem so stören, dass es zum Streit kommt, während eine direkte Aufstellung vor Küche, Bad oder zur Straße hin vlt. keine Störungen verursacht - auch wenn Grenzwerte überschritten werden.

Fazit von NIBE

Die Gesetzesänderungen in Nordrhein-Westfalen und Hessen erleichtern die Aufstellung einer Wärmepumpe in einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte erheblich. Dem Umstieg auf eine Wärmepumpe steht für diese Gebäudetypen nun nichts mehr im Wege. Auch die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf der vollen Dachfläche von Reihenhäusern und Doppelhaushälften ist durch die Gesetzesänderungen deutlich erleichtert.

So können die Wärmepumpen auch mit PV-Strom betrieben werden - eine sinnvolle und zukunftsorientierte Lösung. Die Vorgaben des Immissionsschutzes und der Bauaufsichtsbehörden sind jedoch auch weiter einzuhalten. Für die Bundesländer, in denen die Rechtslage unklar ist oder die Abstandsregeln noch gültig sind, wird empfohlen, die Aufstellung vorab mit der Baubehörde und den Nachbarn zu besprechen. Häufig finden sich bei Reihenhäusern auch „Tür an Tür“-Installationen von Wärmepumpen in nachbarschaftlicher Absprache.

Mit der zunehmenden Verbreitung von Wärmepumpen werden sich die heute teils noch unterschiedlichen Standards der Genehmigungspraxis weiter annähern. Eine Wärmepumpe muss nicht genehmigt werden. Bei enger Bebauung finden sich Lösungen in Absprache mit allen Beteiligten. Hinsichtlich der Schallentwicklung sind moderne Wärmepumpen in der Regel unkritisch. Einige Bundesländer haben ihr Baurecht daher bereits angepasst.

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