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Wärmepumpe an der Hauswand eines Reihenhauses

Wärmepumpe: Welcher Abstand zum Nachbarn ist Pflicht?

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Das Wichtigste in Kürze zum Abstand einer Wärmepumpe

  • Der Mindestabstand einer Wärmepumpe zum Nachbargrundstück hängt vom Bundesland ab und bewegt sich in der Regel zwischen 0 und 3 Metern.
  • Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen als privilegierte Anlage; eigene Abstandsflächen sind damit in NRW entfallen.
  • In den meisten Bundesländern hängt die Abstandspflicht davon ab, ob die Wärmepumpe rechtlich als gebäudeähnliches Bauwerk eingestuft wird – kompakte Außeneinheiten unter definierten Maßen sind häufig ausgenommen.
  • Die Lärmschutzvorgaben der TA Lärm sind immer einzuhalten: Im reinen Wohngebiet 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) nachts am Immissionsort beim Nachbarn.
  • Für Reihenhäuser und Doppelhaushälften haben die neuen Regelungen in NRW und Hessen die Installation einer Wärmepumpe erheblich erleichtert.
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen sind grundsätzlich genehmigungsfrei, sofern Abstands- und Lärmschutzvorgaben eingehalten werden; Erd- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit Bohrung benötigen eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde.

Wärmepumpen im Wohngebiet - Welche Abstände sind Pflicht?

Die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem Reihenhaus ist häufig ein Problem, da die Wärmepumpe eine gewisse Lautstärke im Betrieb entwickelt, von dem sich Nachbarn gestört fühlen können. Tatsächlich werden und wurden Wärmepumpen in der Vergangenheit rechtlich häufig als Bauwerke eingestuft, sodass, je nach Landesbauordnung, für die Wärmepumpe ein Abstand zum Nachbar-Grundstück von 2,5 bis 3 Meter vorgeschrieben ist - ein Problem für Reihenhäuser mit einem meist kleinen Grundstück.

Aktuell findet in der Politik jedoch eine Neubewertung der Sachlage statt: Um die Energiewende nicht zu gefährden, haben erste Bundesländer reagiert und die Abstandsregelungen entschärft, sodass eine Wärmepumpe auch mit weniger Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn installiert werden darf - also auch am Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte.

Warum spielt der Abstand zum Nachbarn eine Rolle?

Rechtlich wurde und wird die Wärmepumpe häufig als gebäudeähnliches Bauwerk eingestuft. Danach gilt, je nach Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, dass ein Abstand der Wärmepumpe zum Nachbar von 3, bzw. mindestens 2,5 Metern eingehalten werden muss. Hintergrund ist z. B. der Brandschutz, der das Überspringen des Brandes durch Funkenflug auf angrenzende Reihenhäuser verhindern soll. Allerdings haben Gerichte in verschiedenen Bundesländern der Einstufung der Wärmepumpe als gebäudeähnliches Bauwerk widersprochen, sodass diese nicht unter die geltende Abstandsregelung fällt.

Ursache für den Nachbarschaftskonflikt ist meistens, dass die Wärmepumpe eine gewisse Lautstärke im Betrieb entwickelt. Rechtlich steht und fällt die Abstandsregelung jedoch mit der Einstufung als gebäudeähnliches Bauwerk, da die Geräuschimmissionen fast immer im legalen Bereich liegen (< 40 dB nachts, allgemeines Wohngebiet). Daher wird meist auf Basis des Mindestabstandes geklagt - welcher bei Reihenhäusern oft nicht eingehalten werden kann. Aus technischer Sicht sollte die Außeneinheit einer Wärmepumpe ohnehin möglichst nah am Gebäude aufgestellt werden, um Wärmeverluste zu vermeiden. Zudem müssen Lufteinlass und Luftauslass der Außeneinheit frei zugänglich sein.

Aktuelle Rechtslage: Neuerungen in den Bundesländern

In den letzten Jahren haben zahlreiche Bundesländer ihre Landesbauordnungen angepasst, um den Einbau von Wärmepumpen zu erleichtern. Ziel der Gesetzesänderungen: den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und die Aufstellung einer Wärmepumpe auch auf kleinen Grundstücken wie bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften ermöglichen. Inzwischen (Stand: 2026) gibt es in 13 von 16 Bundesländern eine ausdrückliche Privilegierung für Wärmepumpen bis zu einer bestimmten Größe. Eine Übersicht der Abstandsregelungen finden Sie in der Tabelle weiter unten.

Gesetzesänderung in NRW (seit 2024)

Der wichtigste Schritt für die Installation einer Wärmepumpe im Reihenhaus kam aus Nordrhein-Westfalen: Mit der Bauordnung zum 1. Januar 2024 sind Wärmepumpen nach § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 6 BauO NRW in den Abstandsflächen anderer Gebäude sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig. Praktisch bedeutet das: Es besteht keine Mindestdistanz mehr zur Grundstücksgrenze des Nachbarn. Die Gesamtlänge der Grenzbebauung (inklusive Garagen und ähnlicher privilegierter Anlagen) darf je Nachbargrenze 9 Meter und insgesamt 18 Meter nicht überschreiten.

Zwar entbindet diese Regelung nicht von den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen – insbesondere die Lärmschutzvorgaben der TA Lärm müssen eingehalten werden – und Abweichungen von den allgemeinen Abstandsflächen müssen von den zuständigen Bauaufsichtsbehörden geprüft werden. Die Bauordnung stellt den Einbau einer Wärmepumpe damit aber deutlich einfacher. Eine gute Nachricht für alle Besitzer von Reihenhäusern und Doppelhaushälften, die sich eine Wärmepumpe installieren lassen wollen.

Reihenhäuser mit Wärmepumpe in Burgberg

Wärmepumpe vor einem Reihenhaus in Sonthofen

Reihenhaus mit Wärmepumpe in Hambühren

Reihenhaus mit Wärmepumpe in Immenstadt

Gesetzesänderung in Hessen

In Hessen wurden bereits 2022 die Hessische Bauordnung (HBO) und das Energiegesetz angepasst. Seitdem gilt: Nach § 6 Abs. 9 Nr. 4 HBO sind Wärmepumpen bis zu einer Höhe von 2 Metern in den Abstandsflächen eines Gebäudes zulässig. Nach § 6 Abs. 10 Nr. 11 HBO dürfen sie sogar direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden, wenn sie eine Höhe von 2 Metern und eine Gesamtlänge von 3 Metern entlang der Grenze nicht überschreiten. Damit ist der früher oft geforderte 3-Meter-Mindestabstand entfallen. Ebenfalls begünstigt wurden im Rahmen der Gesetzesänderungen die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Reihenhaus-Dächern und die Aufstellung von Mini-Windkraftanlagen.

Abstand einer Wärmepumpe zum Nachbarn pro Bundesland

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Mindestabstände bzw. Privilegierungsregelungen, die für die Aufstellung von Wärmepumpen in den jeweiligen Bundesländern gelten. Jeder Eintrag verweist auf die jeweilige Landesbauordnung oder auf das einschlägige Urteil.

BundeslandAbstand Wärmepumpe zum NachbargrundstückRechtsgrundlage
Baden-WürttembergMindestens 2,5 m. Keine ausdrückliche Wärmepumpen-Privilegierung; es gilt das allgemeine Abstandsflächenrecht (0,4 H, mindestens 2,5 m). Lärmschutz nach TA Lärm ist zusätzlich einzuhalten.§ 5 LBO Baden-Württemberg
BayernKein Mindestabstand. Wärmepumpen mit einer Höhe bis zu 2 m lösen keine Abstandsflächen aus – praktisch kein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze.Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BayBO
BerlinKein Mindestabstand. Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze sind in Abstandsflächen zulässig.§ 6 Abs. 8 Nr. 3 BauO Bln
BrandenburgKein Mindestabstand. Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grenze sind in Abstandsflächen zulässig. § 6 Abs. 8 Nr. 4 BbgBO
BremenKein Mindestabstand. Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grenze sind in Abstandsflächen zulässig. Zusammen mit anderen privilegierten Nebenbauten darf die Grenzbebauung insgesamt 18 m nicht überschreiten.§ 6 Abs. 8 BremLBO
HamburgKein Mindestabstand. Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grenze sind in Abstandsflächen zulässig. Lärmschutz ist nach OVG-Rechtsprechung besonders streng zu beachten.6 HBauO
HessenKein Mindestabstand (auch direkt an der Grenze zulässig). Wärmepumpen bis 2 m Höhe dürfen in Abstandsflächen stehen; bis 2 m Höhe und 3 m Länge sogar direkt an der Grenze.§ 6 Abs. 9 Nr. 4 und Abs. 10 Nr. 11 HBO
Mecklenburg-VorpommernKein Mindestabstand. Seit 01.04.2025: Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Länge sind in Abstandsflächen zulässig. Sonst gilt 0,4 H, mindestens 3 m.§ 6 Abs. 8 Nr. 3 LBauO M-V
NiedersachsenMindestens 3 m (Ausnahme: 0 m unter Bedingungen). Freistehende Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grenze dürfen den Grenzabstand unterschreiten – aber nur, wenn eine andere Aufstellung auf dem Grundstück nicht möglich ist.§ 5 Abs. 8 Satz 4 Nr. 4 NBauO
Nordrhein-WestfalenKein Mindestabstand. Wärmepumpen und zugehörige Einhausungen sind in Abstandsflächen zulässig und lösen keine eigenen Abstandsflächen aus. Gesamtlänge pro Nachbargrenze maximal 9 m, insgesamt maximal 18 m.§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 6 BauO NRW
Rheinland-PfalzKein Mindestabstand (laut Rechtsprechung). Kleine Luftwärmepumpen sind nach Verwaltungsgerichtsrechtsprechung nicht abstandsflächenpflichtig; der Lärmschutz nach TA Lärm ist maßgeblich.VG Mainz, Urteil vom 30.09.2020 – 3 K 750/19.MZ
SaarlandKein Mindestabstand. Seit 12.04.2024: Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze sind ohne eigene Abstandsfläche zulässig. Sonst gilt 0,4 H, mindestens 3 m.§ 8 Abs. 2 Nr. 7 LBO Saarland
SachsenMindestens 3 m. Keine Wärmepumpen-Privilegierung in § 6 SächsBO in Verbindung mit OVG Sachsen, Urteil vom 20.08.2020 – 1 A 1194/17. Luftwärmepumpen sind nach Rechtsprechung abstandsflächenpflichtig (mindestens 3 m zur Grenze).§ 6 SächsBO
Sachsen-AnhaltKein Mindestabstand. Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grenze dürfen Abstandsflächen unterschreiten; zusammen mit anderen Nebenbauten maximal 15 m Grenzbebauung.§ 6 Abs. 8 Nr. 4 BauO LSA
Schleswig-HolsteinKein Mindestabstand. Seit LBO-Novelle 2024 (in Kraft seit 05.07.2024): Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze sind in Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsfläche zulässig. Lärmschutz nach TA Lärm ist maßgeblich.§ 6 LBO SH
ThüringenKein Mindestabstand. Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grenze sind in Abstandsflächen zulässig.§ 6 Abs. 8 Nr. 4 ThürBO

Wärmepumpe am Reihenhaus oder Doppelhaus: Was gilt beim Abstand zum Nachbarn?

Gerade bei Wärmepumpen für Reihenhäuser und Doppelhaushälfte ist das Thema Abstand zum Nachbarn besonders sensibel: Die Grundstücke sind klein, die Nachbargrenzen nah, und die traditionelle 3-Meter-Regel wäre in der Praxis oft nicht einzuhalten. Die gute Nachricht: Gerade hier haben die jüngsten Gesetzesänderungen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und weiteren Bundesländern die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe erheblich erleichtert.

In NRW und Hessen dürfen Wärmepumpen bis zu den im jeweiligen Gesetz genannten Maßen (in der Regel 2 m Höhe, 3 m Länge entlang der Grenze) direkt an der Grundstücksgrenze oder in den Abstandsflächen des Nachbargebäudes aufgestellt werden. Wichtig bleibt auch im Reihenhaus-Kontext, dass die Lärmschutzvorgaben der TA Lärm am Immissionsort beim Nachbarn eingehalten werden – in allgemeinen Wohngebieten maximal 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) nachts. Eine Schallberechnung durch den Installateur vor der Bestellung schafft Klarheit und beugt Konflikten vor.

Wenn die Aufstellung direkt an der Grenze oder an der Außenwand trotz der Privilegierungsregelung nicht möglich ist, stehen als Alternativen die Installation auf dem Dach, in einer Einhausung oder der Umstieg auf eine Erdwärmepumpe mit Bohrung zur Verfügung.

Tipps zur Baugenehmigung

Der große Vorteil einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist, dass sie keine Genehmigung für ihre Aufstellung braucht. Solange die Lärmschutzvorschriften und ggf. die landesspezifische Abstandsflächenregelung eingehalten werden, ist ihre Aufstellung völlig legal und genehmigungsfrei. Bundesländern mit weiterhin gültiger Abstandsregelung (zum Beispiel Sachsen) muss eine Ausnahme vom Mindestabstand bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Dabei ist der Lärmschutz zu gewährleisten. Bestätigt werden kann die Einhaltung von einem Sachverständigen wie z. B. dem Installateur.

Können die Lärmschutzvorschriften und/oder Abstandsflächenregelung nicht eingehalten werden, muss nach einer Alternative geschaut werden. Das ist im Falle eines Reihenhauses aber meist schwierig. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihre Luft-Wasser-Wärmepumpe die genannten Bedingungen erfüllt, können Sie sich an den Hersteller der Wärmepumpe, den Installateur oder Ihren Energieberater wenden. Rechtliche Fragen kann Ihnen auch ein Rechtsanwalt beantworten.

Auch das örtliche Bauordnungsamt kann Ihnen Auskunft geben, welche Bedingungen genau zu erfüllen sind. Alternativen wie die Erdwärmepumpe (mit Bohrung) oder die Wasser-Wasser-Wärmepumpe sind dagegen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier entscheiden Experten von der unteren Wasserbehörde, ob die Wärmepumpe genehmigungsfähig ist. Es gilt das Grundwasser zu schützen. Hinweise und Details erhalten Sie auch hier vom Installateur oder einem Energieberater.

Andere Wärmepumpe als Alternative?

Als Alternativen zur Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt es verschiedene Wärmepumpen-Bauarten. Für die Installation einer Split-Wärmepumpe gelten die gleichen Regeln wie für eine normale Luft-Wasser-Wärmepumpe – sie ist genehmigungsfrei, wenn sie Lärmschutz und ggf. Mindestabstand einhält. Da die Außeneinheit meist sehr leise ist, erfüllt sie die Vorgaben hinsichtlich des Lärmschutzes in der Regel. Eine Garantie ist das jedoch nicht. Für Erdwärmepumpen gilt, dass sie bis zu einer Tiefe von 5 Metern genehmigungsfrei Erdwärmekollektoren verlegen dürfen.

Bei Reihenhäusern ist dies jedoch meist schwierig, da das Grundstück in der Regel zu klein ist, um ausreichend viele Kollektoren zu verlegen. Bleiben also nur Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Bohrung, bei denen die Wärme über eine Erdwärmesonde aus dem Untergrund entnommen wird. Für Erdwärmepumpen oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit Bohrung ist grundsätzlich immer eine Genehmigung von der unteren Wasserbehörde notwendig. Erhält man diese, ist die Installation jedoch auch in einem Reihenhaus erlaubt. Helfen kann Ihnen auch hier Ihr Installateur oder Ihr Energieberater.

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Lautstärke einer Wärmepumpe: Was ist erlaubt?

  • Für Luft-Wärmepumpen gelten genaue Vorschriften hinsichtlich der zulässigen Geräuschimmissionen.
  • Sie sind in der Technischen Anleitung (TA) Lärm definiert: 35 - 45 dB(A) nachts (22 - 6 Uhr) und 45 - 60 dB(A) tagsüber (6 - 22 Uhr) (je nach Einstufung als Kurort, reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet oder Kern-Dorf-Mischgebiet).
  • Ausschlaggebend ist hier der Schall, der beim Nachbarn ankommt: Gemessen wird 0,5 Meter von der am meisten vom Schallpegel betroffenen Stelle (z. B. Schlafzimmerfenster, geöffnet).
  • Ursache für Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung durch die Wärmepumpe ist meist die Außeneinheit und da speziell der Ventilator von Luftein- und Luftauslass sowie der Verdichter.
  • Um Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, sollte auch bei Einhaltung der Lärmschutzverordnung im Vorfeld geklärt werden, wo Störungen durch den Geräuschpegel am ehesten zu erwarten sind. So kann eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn gefunden werden.
  • 3 Meter vor dem Schlafzimmerfenster können zwar hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte legal sein, den Nachbarn aber nachts trotzdem so stören, dass es zum Streit kommt, während eine direkte Aufstellung vor Küche, Bad oder zur Straße hin vlt. keine Störungen verursacht - auch wenn Grenzwerte überschritten werden.

Fazit von NIBE

Die Gesetzesänderungen in Nordrhein-Westfalen (seit 2024), Hessen und inzwischen fast allen Bundesländern erleichtern die Aufstellung einer Wärmepumpe in einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte erheblich. Dem Umstieg auf eine Wärmepumpe steht für diese Gebäudetypen nun nichts mehr im Wege. Auch die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf der vollen Dachfläche von Reihenhäusern und Doppelhaushälften ist durch die Gesetzesänderungen deutlich erleichtert. Zusätzlich machen attraktive Förderprogramme für den Heizungstausch den Umstieg auf eine Wärmepumpe auch finanziell interessant.

So können die Wärmepumpen auch mit PV-Strom betrieben werden - eine sinnvolle und zukunftsorientierte Lösung. Die Vorgaben des Immissionsschutzes und der Bauaufsichtsbehörden sind jedoch auch weiter einzuhalten.

Für die Bundesländer, in denen die Rechtslage weiterhin restriktiv ist (zum Beispiel Sachsen, wo Wärmepumpen nach § 6 SächsBO abstandsflächenpflichtig bleiben), oder in denen keine ausdrückliche Privilegierung gilt (Baden-Württemberg), wird empfohlen, die Aufstellung vorab mit der Baubehörde und den Nachbarn zu besprechen. Häufig finden sich bei Reihenhäusern auch „Tür an Tür"-Installationen von Wärmepumpen in nachbarschaftlicher Absprache.

Mit der zunehmenden Verbreitung von Wärmepumpen werden sich die heute teils noch unterschiedlichen Standards der Genehmigungspraxis weiter annähern. Luft-Wasser-Wärmepumpen bleiben dabei grundsätzlich genehmigungsfrei. Nur Erd- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit Bohrung benötigen weiterhin eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde. Bei enger Bebauung finden sich Lösungen in Absprache mit allen Beteiligten. Hinsichtlich der Schallentwicklung sind moderne Wärmepumpen in der Regel unkritisch. Einige Bundesländer haben ihr Baurecht daher bereits angepasst.

Wärmepumpe am Reihenendhaus in Heilsbronn

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Häufige Fragen zum Abstand einer Wärmepumpe

Kann der Nachbar eine Wärmepumpe verbieten?

Solange die Abstandsregelungen der Landesbauordnung und die Schallgrenzwerte der TA Lärm eingehalten werden, hat der Nachbar keinen rechtlichen Einspruchsgrund gegen eine Wärmepumpe. Wird gegen Abstands- oder Lärmvorgaben verstoßen, kann der Nachbar zivilrechtlich oder über das Bauordnungsamt dagegen vorgehen. Eine vorherige Schallberechnung durch den Installateur schafft Klarheit.

Ist der Abstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze für eine Wärmepumpe erforderlich?

Nein, nicht bundesweit. In der Mehrzahl der Bundesländer ist die 3-Meter-Pflicht für Wärmepumpen inzwischen entfallen, sofern bestimmte Höhen- und Längenmaße eingehalten werden. In anderen Bundesländern – zum Beispiel Sachsen oder Baden-Württemberg – können weiterhin 2,5 bis 3 Meter Abstand verlangt werden. Eine Übersicht pro Bundesland finden Sie in der Tabelle weiter oben auf dieser Seite.

Was tun, wenn Nachbars Wärmepumpe zu laut ist?

Überschreitet die Wärmepumpe des Nachbarn nachts 35 dB(A) am Immissionsort (allgemeines Wohngebiet), verstößt sie gegen die TA Lärm. Der erste Schritt ist das direkte Gespräch mit dem Nachbarn; oft hilft eine Schallhaube oder eine veränderte Aufstellung. Führt das Gespräch nicht weiter, kann das Bauordnungsamt eingeschaltet oder eine Messung durch einen Sachverständigen beauftragt werden.

Welchen Mindestabstand muss eine Wärmepumpe zum Nachbarn einhalten?

Der Mindestabstand richtet sich nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Während in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Hessen kein Mindestabstand mehr gilt, sind in anderen Bundesländern weiterhin 2,5 bis 3 Meter einzuhalten. Eine Übersicht pro Bundesland finden Sie in der Tabelle weiter oben auf dieser Seite.

Gilt eine Wärmepumpe als gebäudeähnliches Bauwerk?

Die Einstufung hängt von Bundesland, Bauart und Maßen der Wärmepumpe ab. Wird sie als gebäudeähnlich eingestuft, greifen die Abstandsflächenregelungen der Landesbauordnung. Die neueren Gesetzesänderungen in 13 von 16 Bundesländern privilegieren Wärmepumpen bis zu einer Höhe von 2 Metern ausdrücklich – sie werden dann nicht oder nur eingeschränkt in die Abstandsflächen einberechnet.

Wie laut darf eine Wärmepumpe nachts sein?

Nach der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) darf eine Wärmepumpe am Immissionsort beim Nachbarn nachts (22 bis 6 Uhr) in einem allgemeinen Wohngebiet maximal 35 dB(A) verursachen. In reinen Wohngebieten gelten ebenfalls 35 dB(A), in Kern- und Mischgebieten sind bis zu 45 dB(A) zulässig.

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