Biogasanlage

Biogas-Heizung: Wie realistisch ist Heizen mit grünen Brennstoffen?

Biogas, Grüngas, Wasserstoff – was das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz für neue Gasheizungen bedeutet
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Biogas-Heizung ist eine klassische Gasheizung, die statt mit fossilem Erdgas mit biologisch erzeugtem Methangas oder einer Beimischung davon betrieben wird.
  • Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verpflichtet Betreiber neuer Gas- und Ölheizungen zu einer steigenden Quote an grünen Brennstoffen: ab 2029 beginnt die Quote bei 10 Prozent und steigt über elf Jahre schrittweise an.
  • Grüne Brennstoffe wie Biogas, Biomethan und grüner Wasserstoff sind heute nicht in ausreichenden Mengen verfügbar. Der Preis wird sich aus diesem Grund weiter vom fossilen Erdgas entkoppeln. Aktuelle Tarife liegen bei geringer Nachfrage bereits deutlich über denen von Erdgas.
  • Eine Wärmepumpe verursacht mit dem deutschen Strommix bereits heute rund 46 Prozent weniger CO₂ als eine Gasheizung – diesen Vorsprung müsste eine Gasheizung erst durch einen entsprechenden Grüngas-Anteil aufholen.
  • Mit einem Ökostromtarif oder einer eigenen PV-Anlage arbeitet eine Wärmepumpe bereits heute nahezu klimaneutral. Eine Gasheizung erreicht Klimaneutralität nur mit einem Grüngas-Anteil von 100 Prozent. Dieser Wert ist zur Erreichung der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes bis 2045 auch für alle Heizungen zu erreichen.
  • Beim Heizungstausch von Öl oder Gas auf eine Wärmepumpe sind derzeit Förderungen von bis zu 70 Prozent möglich – unabhängig von der weiteren Entwicklung der Grüngasquote.

Was ist eine Biogas-Heizung?

Eine Biogas-Heizung ist technisch gesehen eine klassische Gas-Brennwerttherme, die statt mit fossilem Erdgas mit einem grünen Gas oder einem Gemisch aus Erdgas und grünem Gas betrieben wird. Prinzipiell lässt sich jede moderne Gasheizung mit Biogas betreiben, sobald das Rohgas zu Biomethan aufbereitet ist – Biomethan ist chemisch identisch mit Erdgas und benötigt keine Umbauten am Heizgerät. Das grüne Gas wird dem Gasnetz von den Biogas-Erzeugern beigemischt und vom Endkunden über einen entsprechenden Tarif beim Gasversorger bezogen. Der Endkunde bekommt also kein chemisch anderes Gas aus seinem Hausanschluss, sondern eine bilanzielle Zurechnung – vergleichbar mit einem Ökostromtarif.

Der Begriff „Biogas-Heizung" oder Biomethan-Heizung wird im Alltag unterschiedlich verwendet. Gemeint sein kann:

  • Biogas aus Vergärung – also Rohbiogas, das direkt in der Anlage entsteht und dort genutzt wird.
  • Biomethan – aufbereitetes Biogas, das ins Erdgasnetz eingespeist werden kann.
  • Grüngas oder grünes Gas – Sammelbegriffe für klimaneutral erzeugte Gase, die Biomethan, grünen Wasserstoff und synthetisches Methan einschließen.
  • Bio-Erdgas – ein Marketingbegriff einzelner Versorger für Biomethan-Beimischtarife.

Für den Hauseigentümer ist vor allem entscheidend: Welche Menge grünes Gas steht realistisch zur Verfügung, was kostet es und welche Rolle spielt es im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz? Genau das beleuchten die folgenden Abschnitte.

Biogas, Grüngas und Wasserstoff – die grünen Brennstoffe im Überblick

Grüne Brennstoffe lassen sich durch biochemische oder elektrochemische Prozesse herstellen. Die wichtigsten Verfahren sind Vergärung und Elektrolyse. Beide liefern klimaneutrale Gase – aber mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften und Mengenpotenzialen.

Biogas und Biomethan aus Vergärung

Biogas entsteht, wenn Energiepflanzen wie Mais, Gülle oder organische Abfälle in einer Biogasanlage unter Luftabschluss von Bakterien vergoren werden. Das dabei entstehende Rohgas besteht überwiegend aus Methan und Kohlendioxid. Nach Reinigung und Aufbereitung bleibt Biomethan übrig – chemisch identisch mit Erdgas und problemlos dem bestehenden Erdgasnetz beimischbar.

Biogas gilt als klimaneutral, weil das bei der Verbrennung freigesetzte CO₂ zuvor von den Pflanzen aus der Atmosphäre aufgenommen wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass Transportverluste und der Energieaufwand für Anbau und Aufbereitung begrenzt bleiben.

Grüner Wasserstoff aus Elektrolyse

Grüner Wasserstoff (H₂) entsteht durch Elektrolyse: Mit Strom aus Wind- oder Solaranlagen wird Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten. Das Verfahren ist technisch ausgereift, der Flaschenhals liegt heute bei der verfügbaren Menge an Ökostrom und bei den Kosten.

Wasserstoff kann dem bestehenden Erdgasnetz nur in kleinen Anteilen beigemischt werden – die meisten Leitungen und Hausanlagen sind für höhere H₂-Konzentrationen nicht ausgelegt. Aktuell verfügbare Gas-Brennwertthermen sind auf bis zu etwa 20 Prozent Wasserstoffanteil ausgelegt; für höhere Anteile ist der Austausch durch eine sogenannte H2-ready-Heizung oder gleich durch eine Wärmepumpe notwendig. Eine reine Wasserstoff-Gasheizung ist im Einfamilienhaus heute keine marktreife Option – entsprechende Modelle werden nur vereinzelt angeboten und scheitern an fehlender Wasserstoff-Infrastruktur.

Synthetisches Methan durch Methanisierung

Damit Wasserstoff in größeren Mengen durch das bestehende Erdgasnetz transportiert werden kann, wird er in einem zusätzlichen Verfahrensschritt methanisiert – also unter Energieaufwand mit CO₂ zu Methan umgewandelt. Das Ergebnis: synthetisches Methan mit Erdgas-Qualität, das beliebig dem Netz beigemischt werden kann.

Der Preis dieser Strategie ist Energie. Jede Umwandlungsstufe bedeutet Verluste. Aus einer Kilowattstunde Ökostrom werden nach Elektrolyse, Methanisierung, Transport und Verbrennung nur noch etwa 0,3 Kilowattstunden Heizwärme im Gebäude. Zum Vergleich: Eine moderne Wärmepumpe macht aus derselben Kilowattstunde Strom rund 3,5 Kilowattstunden Heizwärme – mehr als das Zehnfache.

Warum Beimischung zum Erdgasnetz begrenzt ist

Biomethan kann in beliebiger Menge ins Erdgasnetz eingespeist werden, weil es chemisch identisch mit Erdgas ist. Grüner Wasserstoff hingegen ist nur zu geringen Anteilen kompatibel. Ein Netzumbau auf 100 Prozent Wasserstoff ist technisch möglich, politisch aber umstritten und würde erhebliche Investitionen in Leitungen, Speicher und Endgeräte bedeuten.

Für den Hauseigentümer bedeutet das: Ein Grüngas-Tarif heute liefert im Wesentlichen Biomethan in kleiner Menge plus einen größeren Anteil fossiles Erdgas. Ein „zu 100 Prozent klimaneutrales" Gas-Produkt für alle Haushalte ist in absehbarer Zeit nicht realistisch.

Grüngasquote nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz ist die politische Antwort auf die Kritik am ursprünglichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Statt eines sofortigen 65-Prozent-Anteils erneuerbarer Energien beim Heizungstausch setzt das GModG auf eine schrittweise Grüngasquote. Für Eigentümer mit Gas- oder Ölheizung bedeutet das planbare Übergangsfristen – aber auch langfristige Verpflichtungen, die sich direkt auf die Betriebskosten auswirken.

Was das GModG für neue Gas- und Ölheizungen vorschreibt

Das GModG schreibt für jede neu installierte Gas- oder Ölheizung den Betrieb mit einer steigenden Quote an grünen Brennstoffen vor. Gemeint sind damit Brennstoffe, die mit Hilfe erneuerbarer Energiequellen hergestellt wurden und deren CO₂-Ausstoß bei der Verbrennung zuvor der Atmosphäre entnommen wurde – also bilanziell klimaneutrale Gase und Öle.

Wer heute eine neue Gasheizung einbauen lässt, verpflichtet sich damit automatisch, diese ab Beginn der Quotenpflicht mit dem vorgeschriebenen Anteil grüner Brennstoffe zu betreiben. Der Nachweis erfolgt über den Tarif beim Energieversorger.

Unterschied zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG hatte einen harten Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent festgeschrieben – in der Praxis nur erreichbar durch Wärmepumpe, Solarthermie-Hybrid, Fern- oder Biomasseheizung oder eine entsprechende Quote von 65 % Grüngas.

Das GModG weicht davon ab: Die konkreten Anteile sind im Gesetz selbst festgeschrieben – beginnend mit 10 Prozent ab 2029 und steigend auf 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Für Hauseigentümer bedeutet das zwei Dinge: Einerseits niedrigere Einstiegshürden beim Einbau einer neuen Gasheizung. Andererseits eine planbare – aber wachsende – Kostenverpflichtung, denn was grüne Brennstoffe bei einer gesetzlich erzwungenen Nachfrage von 30 oder 60 Prozent kosten werden, steht heute nicht fest.

Zeitplan: 10 Prozent ab 2029, steigend bis 2040

Das GModG schreibt die Quotenpflicht – im Gesetz als „Bio-Treppe" bezeichnet – direkt im Gesetzestext fest. Sie gilt für jede neu eingebaute Gas- oder Ölheizung und steigt in vier Stufen:

  • ab 1. Januar 2029: mindestens 10 Prozent
  • ab 1. Januar 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 1. Januar 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 1. Januar 2040: mindestens 60 Prozent

Bis zur vollständigen Klimaneutralität 2045 müsste die Quote 100 Prozent erreichen.

Für den Hauseigentümer bedeutet das: Eine heute neu installierte Gasheizung, die typischerweise 15 bis 20 Jahre betrieben wird, ist über ihre gesamte Laufzeit von dieser Quotenpflicht betroffen.

Grafik Grüngasquote

Klimabilanz im Vergleich: Biogas-Heizung gegen Wärmepumpe

Für einen ehrlichen Klimavergleich lohnt der Blick auf die CO₂-Emissionen pro genutzter Kilowattstunde Heizwärme. Dabei wird nicht nur die direkte Verbrennung betrachtet, sondern auch die Herkunft der genutzten Energie.

Die Ausgangswerte:

  • Die Verbrennung von Erdgas in der Hausheizung verursacht 200 g CO₂ pro kWh.
  • Der deutsche Strommix liegt aktuell bei 380 g CO₂ pro kWh – rund 54 Prozent davon stammen bereits aus erneuerbaren Quellen, der Rest überwiegend aus Gas- und Kohlekraftwerken.

Umgerechnet auf die tatsächlich im Haus ankommende Heizwärme ergibt sich:

  • Gasheizung: 200 g CO₂ pro kWh (direkt verbrannt)
  • Wärmepumpe: 380 g ÷ 3,5 Jahresarbeitszahl = 108 g CO₂ pro kWh Heizwärme

Eine Wärmepumpe reduziert den CO₂-Ausstoß gegenüber einer Gasheizung damit ohne weitere Maßnahmen um rund 46 Prozent. Das ist der Ausgangspunkt, den eine Gasheizung mit Grüngas erst einmal einholen müsste.

Wird die Wärmepumpe mit einem Ökostromtarif aus ausschließlich erneuerbaren Quellen betrieben, ist sie damit praktisch eine klimaneutrale Heizung und leistet einen direkten Beitrag zum Klimaschutz beim Heizen – weder im Betrieb vor Ort noch bei der Stromerzeugung entsteht nennenswertes CO₂.

Für die Gasheizung gilt umgekehrt: Vollständige Klimaneutralität ist nur bei 100 Prozent Grüngas-Anteil möglich – ein Wert, den die Grüngasquote erst ab 2045 erreichen kann und für den die Mengen heute nicht verfügbar sind.

Grafik Gasheizung vs Wärmepumpe Emmsion pro kWh

Nachteile einer Biogas-Heizung: Kosten, Verfügbarkeit und Risiken

Die Investition in eine neue Gasheizung ist in der Anschaffung heute noch günstiger als eine Wärmepumpe. Über die Gesamtlaufzeit verändert sich dieses Bild jedoch deutlich – vor allem durch drei Faktoren, die direkt aus dem GModG und der europäischen Klimapolitik resultieren.

Steigende CO₂-Bepreisung und EU-Emissionshandel ab 2028

Fossile Verbrennung hat einen Preis. Aktuell werden in Deutschland rund 65 Euro pro Tonne CO₂ als Preisbestandteil der CO₂-Steuer auf Gas und Öl berechnet. Ab 2028 beginnt der EU-weite Emissionshandel (ETS 2) für Gebäude und Verkehr. Der Preis bildet sich dann am Markt und wird nach übereinstimmenden Prognosen deutlich steigen.

Für eine Gasheizung mit typischem Jahresverbrauch bedeutet das: schleichende, aber deutliche Mehrkosten über die gesamte Laufzeit.

Unsichere Verfügbarkeit und Preisentwicklung von Grüngas

Grüne Gase unterschiedlicher Herkunft stehen heute noch nicht in den benötigten Mengen zur Verfügung. Biogas ist durch die verfügbare landwirtschaftliche Fläche begrenzt, grüner Wasserstoff durch die verfügbare Menge an Ökostrom und Elektrolysekapazität. Bei der Herstellung entstehen erhebliche Verluste.

Fossiles Gas, Öl und erneuerbar erzeugter Wasserstoff sind in Deutschland heute und in Zukunft wertvolle Importgüter – die notwendigen Flächen für eine eigene ausreichende Produktion sind schlicht nicht vorhanden.

Wirtschaftlich unterliegen diese knappen grünen Gase dem Prinzip der Marktwirtschaft: Sobald die Nachfrage durch die Grüngasquote steigt, wird auch der Preis steigen. Der Preis für Grüngas wird sich damit vom heutigen Erdgaspreis spürbar nach oben entkoppeln.

Mögliche Zusatzinvestitionen beim Netzumbau

Gasnetze sind in Deutschland über mehrere Jahrzehnte finanziert worden und Teil der bestehenden Infrastruktur. Eine weitere Nutzung erscheint daher zunächst naheliegend. Die Erhaltung, Ertüchtigung für Biomethan und Wasserstoff-Beimischung sowie der mögliche Rückbau ganzer Netzabschnitte werden jedoch über die Gasumlage auf die Endkunden umgelegt.

Kommt es in einer Region zu einem Rückbau des Gasnetzes, entfällt der Anschluss ganz – die Heizung muss dann ersetzt werden, unabhängig von ihrem technischen Zustand. Für Hauseigentümer mit neuer Gasheizung besteht damit das Risiko, die Investition nicht über die geplante Laufzeit amortisieren zu können.

Immer weniger Nutzer teilen sich ein vorhandenes Gasnetz. Die Kosten werden auf die Nutzer umgelegt und erhöhen damit den Preis. Bestehende Gasnetze werden durch einige Stadtwerke und Energieversorger bereits beschleunigt abgeschrieben, um sie zu einem späteren Zeitpunkt stilllegen zu können.

Flächenkonkurrenz und begrenztes Mengenpotenzial

Biogas aus Energiepflanzen steht in Deutschland in direkter Konkurrenz zur Lebensmittel- und Futterproduktion. Die Studie des Thünen-Instituts zeigt, dass die Flächeneffizienz von Biogas im Wärmebereich deutlich schlechter ausfällt als die von Wärmepumpen, die mit Solarstrom vom Dach betrieben werden. Das Mengenpotenzial von Grüngas für den Heizungsmarkt ist damit physikalisch begrenzt – die heute verbrauchten Erdgasmengen lassen sich auch bei maximalem Ausbau nicht vollständig durch grüne Gase ersetzen.

Effizienz im Vergleich: Strom direkt nutzen oder in Grüngas umwandeln?

Die naheliegendste Ursprungsenergie für grüne Gase ist Strom aus Wind- und Solaranlagen – derselbe Ökostrom, der auch die Wärmepumpe direkt antreibt. Daraus ergibt sich eine zentrale Frage: Welchen Weg legt die Energie zurück, bevor sie als Wärme im Haus ankommt?

Der direkte Weg (Wärmepumpe): Ökostrom → Wärmepumpe → Heizwärme. Zusätzlich nutzt die Wärmepumpe die kostenlose Umweltwärme vor Ort aus Luft, Erdreich oder Grundwasser. Die genutzte Energie vervielfacht sich.

Der Umweg (Grüngas-Heizung): Ökostrom → Elektrolyse → Methanisierung → Verdichtung und Transport im Gasnetz → Verbrennung in der Hausheizung → Heizwärme. Jede Umwandlungsstufe bedeutet Verluste; zusätzlich entsteht bei der Verbrennung vor Ort wieder CO₂.

Das Ergebnis dieser Betrachtung ist eindeutig: Der direkte Weg über die Wärmepumpe ist um ein Vielfaches effizienter. Das hat auch Studien von Prognos und IW Köln zum Thema Grüngasquote bestätigt. Volkswirtschaftlich und privatwirtschaftlich bedeutet jede Kilowattstunde Ökostrom, die erst zu Gas umgewandelt wird, einen Effizienzverlust, der vom Endkunden über den Preis mitbezahlt wird.

Wärmepumpe als planbare Alternative zur Biogas-Heizung

Für Hauseigentümer, die heute vor der Entscheidung zwischen neuer Gasheizung und Wärmepumpe stehen, verschieben sich die Rahmenbedingungen spürbar. Drei Punkte sprechen aus Sicht von Kosten, Klimabilanz und Planungssicherheit für die Wärmepumpe.

Förderung bis zu 70 Prozent beim Heizungstausch

Der Einbau einer Wärmepumpe wird beim Austausch einer alten Öl- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung staatlich gefördert. Die Grundförderung über die KfW beträgt 30 Prozent und kann über die aktuellen Bonus-Programme auf bis zu 70 Prozent der Förderung für Wärmepumpen erhöht werden – typischerweise in Kombination aus Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus und Effizienz-Bonus.

Eine neue Gasheizung wird dagegen nicht gefördert – auch nicht, wenn sie über einen Grüngas-Tarif betrieben wird.

Unabhängig von politischen und gesetzlichen Entwicklungen

Eine Wärmepumpe ist technisch nicht von der Grüngasquote, vom Emissionshandel oder vom Umbau des Gasnetzes abhängig. Der Strombedarf ist durch das ohnehin vorhandene Stromnetz sichergestellt, und die Stromnetze werden in den kommenden Jahren weiter digitalisiert. Steuerbare Verbraucher wie die Wärmepumpe können dabei von reduzierten Netzentgelten nach § 14a EnWG profitieren. Strom lässt sich auch selbst erzeugen.

Die Umweltwärme, die die Wärmepumpe nutzt, steht heute und in Zukunft kostenfrei zur Verfügung. Gesetzliche Änderungen wirken sich darauf nicht aus.

Mit Ökostrom bereits heute klimaneutral

Wird die Wärmepumpe mit einem Tarif aus ausschließlich erneuerbaren Quellen betrieben, ist die Heizung heute bereits zu praktisch 100 Prozent klimaneutral. In Kombination mit einer Wärmepumpe mit Photovoltaik lässt sich ein Teil des Betriebsstroms sogar selbst erzeugen – das senkt Betriebskosten und erhöht die Unabhängigkeit von Strompreisentwicklungen zusätzlich.

Fazit: Heizung – Gas oder Wärmepumpe? Was ist bis 2045 die sichere Wahl?

Eine neue Gas- oder Ölheizung ist zwar grundsätzlich weiter möglich, jedoch mit erheblichen Risiken verbunden: unklarer Grüngas-Preis, steigende CO₂-Bepreisung, mögliche Zusatzinvestitionen beim Netzumbau, begrenzte Verfügbarkeit durch Flächenkonkurrenz und die Verpflichtung zur steigenden Grüngasquote über die gesamte Betriebslaufzeit. Die Zukunft der Gasheizung ist damit mindestens unsicher – und als Alternative zur Gasheizung gewinnt die Wärmepumpe an Boden.

Die Investition in eine Wärmepumpe ist aktuell großzügig gefördert und – unabhängig von der weiteren gesetzlichen oder politischen Entwicklung – eine sichere und planbare Entscheidung. Sie ist bereits heute mit dem deutschen Strommix deutlich klimafreundlicher als eine Gasheizung und mit Ökostrom nahezu vollständig klimaneutral. Bis zum Zieljahr 2045 ist sie der einzige Heizungstyp, der ohne politische Unwägbarkeiten und ohne Zusatzinvestitionen durchgehend funktioniert.

Wer vor der Entscheidung steht, welche Heizung die richtige ist, findet in unserem Vergleich die wichtigsten Kriterien. Für den konkreten Heizungstausch im Bestand liefert der Ratgeber zur Sanierung und zum Ersatz alter Heizungen die passenden Schritte.

Häufige Fragen zur Biogas-Heizung

Kann ich meine bestehende Gasheizung mit Biogas betreiben?

Ja, jede moderne Gas-Brennwerttherme kann ohne technische Änderungen mit Biomethan betrieben werden, weil Biomethan chemisch identisch mit Erdgas ist. Voraussetzung ist ein entsprechender Biogas- oder Grüngas-Tarif beim Gasversorger. Der Bezug erfolgt dann bilanziell über das bestehende Erdgasnetz – vergleichbar mit einem Ökostromtarif.

Ist eine Gasheizung mit Biogas nach dem neuen Heizungsgesetz erlaubt?

Ja, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erlaubt den Einbau neuer Gasheizungen weiterhin. Verpflichtend ist ab 2029 der Betrieb mit einer steigenden Quote grüner Brennstoffe, die bei 10 Prozent startet und über elf Jahre ansteigt. Eine Biogas- oder Grüngas-Heizung ist damit grundsätzlich zulässig und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben – wenn der entsprechende Anteil über den Tarif nachgewiesen wird.

Was kostet Heizen mit Biogas im Vergleich zu Erdgas?

Ein Grüngas-Tarif liegt heute je nach Versorger und Grüngas-Anteil typischerweise ein bis drei Cent pro Kilowattstunde über dem klassischen Erdgastarif. Mit steigender Grüngasquote wird diese Differenz zunehmen, weil Biogas und grüner Wasserstoff begrenzte und damit knappe Güter sind. Im direkten Vergleich fallen die Betriebskosten einer Wärmepumpe über die gesamte Laufzeit deutlich niedriger aus – insbesondere dann, wenn der Strom zum Teil aus einer eigenen PV-Anlage kommt.

Wird eine Biogas-Heizung staatlich gefördert?

Nein, die Installation einer neuen Gasheizung wird – auch bei Betrieb mit Biogas – nicht über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Gefördert werden ausschließlich Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen, Solarthermie-Hybride und Biomasseheizungen.

Welche Nachteile hat eine Biogas-Heizung gegenüber einer Wärmepumpe?

Eine Biogas-Heizung ist mit drei zentralen Nachteilen verbunden: Erstens ist ihre Klimabilanz nur bei einem 100-Prozent-Grüngas-Anteil vergleichbar mit einer Wärmepumpe auf Ökostrom-Basis. Zweitens ist sie preislich abhängig von der Verfügbarkeit grüner Gase, die begrenzt und im Trend teurer werden. Drittens fallen höhere Betriebskosten durch die steigende CO₂-Bepreisung auf den fossilen Anteil an. Eine Wärmepumpe vermeidet alle drei Punkte.

Wie hoch ist die Grüngasquote nach dem GModG und wann greift sie?

Das GModG legt die Quotenpflicht – die sogenannte Bio-Treppe – direkt im Gesetz fest: ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent klimafreundlicher Brennstoffe. Was nach 2040 gilt, ist noch nicht gesetzlich definiert – da Deutschland bis 2045 klimaneutral sein muss, ist jedoch mit weiteren Steigerungen zu rechnen.

Ist Wasserstoff eine realistische Alternative für Gasheizungen?

Grüner Wasserstoff gilt grundsätzlich als klimaneutraler Brennstoff. Für den Einsatz im Einfamilienhaus ergeben sich aber zwei Hürden: Erstens ist die Beimischung im Erdgasnetz heute auf kleine Anteile begrenzt, für höhere Anteile müssten Netz und Endgeräte aufgerüstet werden. Zweitens ist der energetische Umweg über Elektrolyse und Methanisierung deutlich weniger effizient als die direkte Stromnutzung in einer Wärmepumpe. Für die Gebäudeheizung empfehlen auch unabhängige Institute wie das Öko-Institut und Prognos den direkten Wärmepumpen-Einsatz.

Was ist der Unterschied zwischen Biogas, Biomethan und Grüngas?

Biogas ist das Rohgas aus der Biogasanlage – ein Gemisch aus Methan und CO₂. Biomethan ist aufbereitetes, ins Erdgasnetz einspeisbares Biogas mit Erdgas-Qualität. Grüngas ist der Sammelbegriff für klimaneutral erzeugte Gase insgesamt – er schließt Biomethan, grünen Wasserstoff und synthetisches Methan ein. Für den Endkunden erscheinen alle drei in ähnlichen Tarifen seines Gasversorgers.

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