Kältemittel für Wärmepumpen: Ist die Versorgung sichergestellt?

Kältemittel für Wärmepumpen sind bereits seit einigen Jahren in der Kritik: Sie gelten als giftig und emittieren umweltschädliche Treibhausgase. Gleichzeitig plant die Bundesregierung jedoch einen rasanten Ausbau der Wärmepumpen. Die Wärmepumpe-Offensive sieht pro Jahr 500.000 installierte Wärmepumpen vor.

Spätestens seitdem ein Verbot von Kältemitteln für Wärmepumpen im Gespräch ist, sind viele Verbraucher verunsichert. Ist für Reparaturen ihrer bestehenden Wärmepumpe ausreichend Kältemittel vorhanden? Und lohnt es sich überhaupt noch, eine Wärmepumpe einzubauen? Es folgt ein Überblick über den aktuellen Rechtsstand im Hinblick auf die Verwendung von Kältemitteln.

Ausgangssituation: Einsatz von Kältemitteln in Wärmepumpen

Die Wärmepumpe zählt zu den klimafreundlichen Möglichkeiten, Gebäude zu heizen und auch zu kühlen. Im Gegensatz zu Öl- oder Gasheizungen setzt sie im laufenden Betrieb keine Treibhausgase frei. Das im Gerät enthaltene Kältemittel ist entscheidend für dessen Funktion: Es nimmt Wärme auf und durch Kompression entsteht Hitze. Diese nutzen Sie für die Beheizung Ihres Hauses.

Unter normalen Bedingungen befindet sich das Kältemittel in einem geschlossenen Kreislauf und gelangt somit nicht in die Umwelt. Wird jedoch eine Leitung oder das Gerät selbst undicht, kann das Kältemittel aus dem Kältekreis austreten und in Form von Treibhausgasen in die Umwelt gelangen.

Da es sich bei Kältemitteln für Wärmepumpen häufig um Treibhausgase handelt, werden sie mit einem sogenannten CO₂-Äquivalent gekennzeichnet. Dieses gibt Auskunft über eine in der Klimaauswirkung vergleichbare Menge an CO₂, für den Falle eines Austritts des gesamten Kältemittels. Der GWP-Wert (GWP = Global Warming Potential) hingegen bezieht dieselbe Aussage auf ein Kilogramm des Kältemittels.

NIBE Wärmepumpen

Entwicklung neuer Wärmepumpen bei NIBE

NIBE ist sich als Hersteller modernster Wärmepumpen seiner Verantwortung für die Umwelt bewusst. Deshalb arbeitet das Unternehmen wie andere Branchenvertreter mit Hochdruck daran, Wärmepumpen mit alternativen Kältemitteln zu entwickeln und bereitzustellen. Einen hohen Stellenwert haben dabei Wärmepumpen mit Propan als Kältemittel.

Bereits heute stehen mit der Luft/Wasser-Wärmepumpe NIBE S2125 und der Abluft-Wärmepumpe NIBE S735 leistungsfähige Alternativen mit dem Kältemittel R290A (Propan) zur Verfügung, die konventionellen Modellen in nichts nachstehen. Das Umweltbundesamt prognostiziert bis zum Jahr 2030 einen Marktanteil von Wärmepumpen mit dem Kältemittel R290A von rund 30 Prozent. NIBE geht den Ausbau mit und liefert auch in Zukunft zuverlässige Wärmepumpen für jeden Bedarf.

Wie sieht es mit der Verfügbarkeit von Kältemitteln für Fachbetriebe aus?

Die Fachbetriebe werden für Bestandsanlagen vorerst keine Probleme haben, Kältemittel für Wärmepumpen von ihren Händlern zu beziehen. Die Verfügbarkeit von Kältemitteln für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Bestandsanlagen ist gesichert. Es besteht deshalb keine Veranlassung, Endkunden von der Anschaffung einer Wärmepumpe abzuraten.

Inneneinheit NIBE VVM 500

Inneneinheit NIBE VVM500Luft/Wasser-Wärmepumpe NIBE F2021

Luft/Wasser-Wärmepumpe NIBE F2120

F-Gas-Verordnung für Wärmepumpen: Was sie für Verbraucher bedeutet

Verbraucher sollten sich frühzeitig mit der aktuellen F-Gas-Verordnung für Wärmepumpen auseinandersetzen, um auf Veränderungen vorbereitet zu sein. Die Auswirkungen unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um eine Neu- oder Bestandsanlage handelt.

Auswirkungen der F-Gas-Verordnung auf Bestandsanlagen

Haben Sie bereits eine Wärmepumpe, werden Sie auch in Zukunft Ihr Haus damit beheizen können. Falls ein Defekt auftritt oder bei Wartungsarbeiten Kältemittel nachgefüllt werden muss, wird dieses zur Verfügung stehen – das regelt die aktuelle F-Gas-Verordnung im Rahmen des Phase down Szenarios.

Für NIBE-Wärmepumpen bedeutet dies: Selbst für ältere Modelle, die mit einem Kältemittel mit einem GWP-Wert unter 2.500 befüllt sind, gibt es derzeit keine Einschränkungen. Sollte es in Zukunft zu einem Verbot von Wärmepumpen-Kältemitteln kommen, betrifft dieses zunächst Neuanlagen. Die Möglichkeit für den Service an bestehenden Anlagen mit recyceltem Kältemittel wird in der F-Gas-Verordnung separat beschrieben.

Auswirkungen der F-Gas-Verordnung auf neue Anlagen

Vielleicht fragen Sie sich, ob es aktuell sinnvoll ist, in ein Heizsystem auf Basis einer Wärmepumpe zu investieren. Diese Sorge können wir Ihnen jedoch nehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt können Sie problemlos eine Wärmepumpe mit konventionellem Kältemittel einbauen. Die Nutzung von Kältemittel für Servicearbeiten für Wärmepumpen wird in der F-Gas-Verordnung nicht verboten.

Unterhalb eines GWP von 150 wird es auch zukünftig keine weiteren Einschränkungen in der Verwendung geben. Sie können teilweise heute bereits auf ein Modell mit alternativem, umweltfreundlicherem Kältemittel setzen. So hat beispielsweise Propan (R290) als Kältemittel für Wärmepumpen ein deutlich geringeres Treibhauspotenzial und wird deshalb auch in Zukunft ohne Gefahr eingesetzt werden können. Auch NIBE arbeitet an der Entwicklung von Wärmepumpen auf Basis von Propan. Bereits heute sind zwei alternative Modelle (NIBE S2125 und NIBE S735) verfügbar, die von den Einschränkungen durch die F-Gas-Verordnung nicht betroffen sind. Weitere Modelle werden folgen, sobald die hohen Qualitätsanforderungen nach dem NIBE Standard an die dafür benötigten Komponenten in der Praxis nachgewiesen sind.

Müssen Betreiber mit einer Verknappung der Kältemittel für Wärmepumpen rechnen?

Eine Verknappung der Kältemittel wird kommen, da die F-Gas-Verordnung dieses Ziel konsequent verfolgt. Für Besitzer von Wärmepumpen mit aktuellem Kältemittel bedeutet dies jedoch keine Probleme. Sie benötigen ohnehin nur sehr selten Kältemittel – im Normalfall höchstens bei Reparaturen. Und für diese wird die Verfügbarkeit auch in Zukunft sichergestellt sein, da nach der F-Gas-Verordnung weiterhin Kältemittel für Wartung und Service verwendet werden darf. Das verwendete Kältemittel wird dabei immer mehr aus Rücknahmen zurückgewonnen und nicht neu hergestellt.

Wie oft muss Kältemittel in Wärmepumpen nachgefüllt werden?

Im Idealfall müssen Sie bei Ihrer Wärmepumpe nie Kältemittel nachfüllen – es handelt sich um einen geschlossenen Kreislauf. Kommt es jedoch zu einer Leckage oder einem Defekt, kann Kältemittel austreten. Dann kann es erforderlich werden, Kältemittel nachzufüllen. Eine jährliche Dichtheitsprüfung ist vorgeschrieben, bei nicht hermetisch dichten WP-Anlagen (Split-Wärmepumpen) ab einer Füllmenge von 5 Tonnen CO₂-Äquivalent und bei hermetisch dichten Wärmepumpen-Anlagen (Monoblock) ab 10 Tonnen CO₂-Äquivalent.

Werden Kältemittel für Wärmepumpen verboten?

Derzeit wird eine weitere Verschärfung der F-Gas-Verordnung diskutiert

Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt explizit den EU-weit unterstützen Marktzuwachs für Wärmepumpen. Der klimaschonende Betrieb von Wärmepumpen soll nicht durch zu geringe Verfügbarkeit von Kältemittelmengen eingeschränkt werden.

Nichtsdestotrotz ist langfristig mit einer schrittweise weiteren Reduzierung des zulässigen GWP für Neuanlagen bis zu einem maximalen GWP von 150 zu rechnen.

Die Entwicklungsabteilungen der Hersteller sind hier gefordert, solche Lösungen in den kommenden Jahren zu entwickeln.

Die F-Gas-Verordnung: Was bedeutet der Phase-Down?

Die F-Gas-Verordnung soll den Einsatz dieser Stoffe in Wärmepumpen und Klimaanlagen regeln. Dies sind halogenierte oder teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffen (FKW). Ziel ist, die Menge an emittierten Treibhausgasen zu reduzieren. Dies soll mit einem Phase-Down für Kältemittel erreicht werden, einem stufenweisen Abbau der Verwendung. Hierzu müssen Sie wissen:

  • Im Vergleich mit dem Basiswert – dem Verbrauch im Jahr 2015 – soll bis 2030 eine Reduzierung auf 21 Prozent erreicht werden. Hierzu wurden bis dato bereits einige Schritte umgesetzt. 
  • Kältemittel mit einem GWP von mehr als 2.500 sind bereits seit dem Jahr 2020 verboten. 
  • Kältemittel mit einem GWP unterhalb von 2.500 wie z.B. R410A, R 407C oder R32 können in Wärmepumpen mit hermetisch dichtem Kältekreislauf weiter uneingeschränkt eingesetzt werden. Dies gilt sowohl für Neuinstallationen als auch für Servicearbeiten.
  • Die F-Gas-Verordnung definiert Kältemittel mit einem GWP < 150 als langfristig klimaneutral. Die Verwendung von Kältemitteln mit höherem GWP wird schrittweise eingeschränkt oder für Neuinstallationen sogar verboten. Die dafür notwendige EU-Gesetzgebung inklusive der zukünftigen Termine für den Bereich Wärmepumpen steht noch aus und wird allgemein im Laufe des Jahres 2023 erwartet.

Was sind F-Gase?

Man liest in diesem Zusammenhang häufig von sogenannten F-Gasen. Es handelt sich um fluorierte Gase, die in der Natur so nicht vorkommen. Sie finden Verwendung in Wärmpumpen, aber auch in vielen anderen Industrieprodukten wie z.B. Schäumen oder auch in Kleidung. Aktuell zählen viele der Kältemittel für Wärmepumpen wie R410a, R32, R407C und R134a zu den F-Gasen, mit höherer Treibhausgaswirkung im Falle eines Austrittes.