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Große PV-Anlage auf dem Dach

Neuregelung §14a EnWG: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Neuregelung bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Änderung des §14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Bei der derzeit stark zunehmenden Nutzung des Stromnetzes sind stabilisierende Maßnahmen zur Vermeidung von Überlastsituationen erforderlich.Dies wird in §14a EnWG sowie in Beschlüssen der Bundesnetzagentur mit sogenannten „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ geregelt.

Seit dem 01. Januar 2024 ist die Funktion zur Dimmbarkeit von in Betrieb genommenen, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (steuVE), deren elektrischer Leistungsbezug über 4,2 kW liegt, verpflichtend. Dies gilt zum Beispiel für Wärmepumpen, nicht öffentliche Ladesäulen, Klimaanlagen sowie Stromspeicher.

Netzbetreiber können bei einer drohenden Überlastung den elektrischen Leistungsbezug reduzieren. Der Heizbetrieb von leistungsgeregelten Wärmepumpenanlagen kann in dem Fall leistungsgemindert aufrechterhalten werden.

Folgende Maßnahmen treten in Kraft:

  • Pflicht für Geräte > 4,2 kW elektrische Leistungsaufnahme.
  • Netzentgelte wurden reduziert, angepasst und erweitert.
  • Ein separater Zähler ist keine Voraussetzung mehr, um unter §14a EnWG zu fallen.
  • Sollten Sie einen zweiten Zähler neben dem Haushaltsstrombedarf haben, können Sie zwischen zwei Modellen der Netzentgeltreduzierung entscheiden.

Netzentgeltreduzierung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Modul 1* – PauschalModul 2** – Prozentual
• Für Geräte ohne und mit separatem Zähler• Ausschließlich für Geräte mit separatem Zähler für Haushalt und steuVE
• Gemeinsamer Zähler für Haushalt und steuVE• Verbrauchsabhängige Entlastung des Arbeitspreises durch die Reduzierung der Netzentgelte ohne Leistungsmessung auf 40 % je verbrauchter kWh
• Verbrauchsunabhängige, pauschale Entlastung• Die Höhe der Entlastung ist abhängig von den jeweiligen Netzentgelten des örtlich zuständigen Netzbetreibers sowie den aufgelaufenen Stromverbräuchen
• Die Höhe der Entlastung ist abhängig von den jeweiligen Netzentgelten des örtlich zuständigen Netzbetreibers sowie den aufgelaufenen Stromverbräuchen
Beispiel-Pauschale ermittelt aus:Beispiel-Einspareffekt bei:
80 € Bereitstellungsprämie• Gebäude mit 6 kW Heizlast
- 50 €/a für iMS• Stromverbrauch Wärmepumpe von 6.571 kWh/a
- 30 €/a für Steuerbox• Netzentgelt Arbeitspreis von 0,1167 €/kWh
Berechnung:Berechnung:
Netzbetreiberindividuelle Stabilitätsprämie (3.750 kWh/a x Arbeitspreis) 6.571 kWh/a x 0,1167 EUR/kWh x 0,4 = 306,73 €/a
Netzentgelt x 0,2 Stabilitätsfaktor(Anrechnung nur auf den Verbrauch der steuVE)
Netzentgelt - Arbeitspreis von 0,1167 €/kWh- 50,00 €/a für iMS, - 30,00 €/a für Steuerbox
Einspareffekt***: 87,25 €/a (inkl. MwSt.)Einspareffekt***: 226,73 €/a (inkl. MwSt.)

Netzbetreiber können bei einer drohenden Überlastung des Stromnetzes die Wärmepumpenleistung temporär begrenzen. Der Wärmepumpenbetrieb findet dann in einer leistungsgeminderten Form weiterhin statt. Der normale Haushaltsstrom bleibt davon unberührt.

Auch Geräte, die vor dem 01. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, können von den neuen Regelungen profitieren. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Stromversorger.

Smart Metering

Alle Neuinstallationen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpe/Wallbox) werden seit Beginn 2024 zusätzlich zum Smart Meter (Stromzähler) mit einem Smart-Meter-Gateway sowie einer Steuer-/Kommunikationsbox ausgestattet.

Dieses Gerät ermöglicht eine automatisierte Übertragung der Vorort gemessenen Stromverbräuche den Netzbetreiber.

Darüber hinaus ist mit dieser Lösung eine dezentrale Tarifierung mit flexiblen Tarifen (siehe Funktion „NIBE Smart Price Adaption“) möglich.

Grafik Smart-Meter-Gateway

§14 a EnWG

Smart Grid Funktion:

Der Netzbetreiber darf bei einer lokalen Netzüberlastung die elektrische Leistungsaufnahme großer Verbraucher wie zum Beispiel Wärmepumpe und/oder Wallbox automatisiert begrenzen.

  • Für Wärmepumpenanlagen mit einer elektrischen Leistungsaufnahme ≤ 11 kW liegt die minimale, durch den Energieversorger sicherzustellende elektrische Aufnahmeleistung bei 4,2 kW.
  • Für Verbraucher mit einer elektrischen Leistungsaufnahme > 11 kW gilt: Pmin = elektrische Leistungsaufnahme (WP + ZH) x 0,4.

Umsetzung in NIBE Wärmepumpen:

Im Fall einer netzbetreiberseitig ausgelösten elektrischen Leistungsbegrenzung senkt die NIBE Wärmepumpe die elektrische Aufnahmeleistung entsprechend der vorgenommenen Parametereinstellungen ab. Dabei wird zuerst die Leistungsaufnahme der elektrischen Ergänzungsheizung gemindert.

Sofern dies nicht ausreichen sollte, würde darüber hinaus auch die elektrische Aufnahmeleistung des Verdichters auf den vorgegebenen Wert reduziert werden.

Grafik Smart Grid Funktion

Die Leistungsbegrenzung ist am Regler der Wärmepumpe einstellbar.

NIBE Regler 7.4 Verfügbare Ein-/AusgängeNIBE Regler 7.4 AUX1 Ext. LeistungsbegrenzungNIBE Regler 7.4 Einstellung Leistungsbegrenzung

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