Kinder sitzen im Gras am See in Schweden

Wärmepumpe statt Ölheizung?

Klimaschutz geht uns alle an

Hilfe, meine Heizung ist ein Fossil! Umweltentlastung und CO₂-Einsparung mit Wärmepumpen.

In Deutschland existieren zahlreiche Gebäude mit unterschiedlichen Wärmestandards. Auch wenn bereits viele dieser Gebäude im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen mit zum Beispiel neuen Fenstern oder zusätzlicher Isolierung verbessert wurden, werden ihre Heizungen in der Regel noch mit einem veralteten und überholten System betrieben. Meistens mit einer Gas- oder Ölheizung oder auch mit einer Elektro-Direktheizung.

Unsere Gebäudeheizungen sind heute maßgeblich dafür verantwortlich, dass noch zu viel CO₂ in die Atmosphäre gelangt und die Klimaerwärmung mit vorantreibt. Werden fossile Heizungen wie zum Beispiel Ölheizungen durch Wärmepumpen ersetzt, so wird der Ausstoß von CO₂ deutlich und nachhaltig reduziert.

Bei vielen in die Jahre gekommenen Gebäuden ergibt der Heizungstausch mit einer Wärmepumpe häufig auch dann Sinn, wenn noch keine anderen Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Verbraucht viel, spart viel. Das Gebäude kann später immer noch gedämmt werden.

Grafik Energieverbrauch unterschiedlicher Baualtersklassen
Grafik CO2 Ausstoß

CO₂-Ausstoß mit verschiedenen Wärmerzeugern – Betrachtung an einem Beispielhaus

Unser Beispiel-Einfamilienhaus wurde 1984 im Raum Hannover nach den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1982 gebaut. Die 150 m² beheizte Wohnfläche hat einen spezifi­schen Leistungsbedarf von rund 100 W/m². Es verfügt über Heiz­körper, die mit einer Vorlauftemperatur von nicht mehr als 55 °C betrieben werden. Das Haus wird von einer vierköpfigen Familie bewohnt. Der jährliche Gesamtwärmebedarf beträgt 35.800 kWh.

Eine Ölheizung mit einem Jahresnutzungsgrad von 83 % verbrennt zur Deckung des Gesamtwärmebedarfs rund 4.400 l Heizöl. Der CO₂-Ausstoß beträgt dabei 11,5 t CO₂/Jahr.

Durch Nutzung einer modernen Wärmepumpe, wie zum Beispiel der Luft/Wasser-Wärmepumpe NIBE F2120-16 (Nachfolgemodell S2125), werden rund 9.400 kWh zur Deckung des jährlichen Gesamtwärmebedarfs benötigt. Der CO₂-Ausstoß beträgt dabei 4,1 t CO₂/Jahr, wenn die Wärmepumpe mit Standardstrom (Strommix) eines üblichen Versorgungsunternehmens betrieben wird.

Der CO₂-Ausstoß beträgt nahezu 0 t CO₂/Jahr, wenn die Wärmepumpe mit erneuerbar erzeugtem Strom betrieben wird. So tun Sie etwas für die Umwelt und sparen sich die CO₂-Steuer.

CO₂-Einsparung mit Wärmepumpen bei Austausch

Durch den Austausch des Ölkessels gegen die Wärmepumpe NIBE F2120 (Nachfolgemodell S2125) werden in unserem Beispiel-Einfamilienhaus rund 7.400 kg CO₂ pro Jahr eingespart. In der Bewertung einer Heizungsanlage ist eine Betriebsdauer von typischerweise 20 Jahren zu berücksichtigen. In dieser Zeit werden mindestens 148 t CO₂ eingespart. Mit der zunehmenden Stromerzeugung aus Sonne und Wind wird die Einsparung noch deutlich größer ausfallen.

Eine jährliche Einsparung von 7,4 t CO₂ entspricht zum Beispiel:

  • der Verbrennung von rund 2.800 l Öl mit einem Ölheizkessel
  • 10 Hin- und Rückflüge von Frankfurt nach Tokyo in der Economy Class
  • einer Fahrstrecke von 43.500 km in einem Mittelklassewagen mit Verbrennungsmotor

Wie viel können Sie mit einer Wärmepumpe sparen?

Mit Hilfe dieses Rechners können Sie leicht berechnen, wie viel Sie mit einer NIBE Wärmepumpe sparen können. Bitte beachten Sie, dass der Rechner nur eine Schätzung darstellt. Für eine genauere Berechnung können Sie jederzeit mit unseren Experten sprechen.

Einsparungen EUR
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Grundlage der Berechnung

Wir verwenden bei unseren Berechnungen der Energie- und Emissionsfaktoren das "Informationsblatt CO2-Faktoren" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ihre aktuelle Heizung wird mit einer NIBE Installation verglichen, bei der wir eine Jahresarbeitszahl von 3,8 mit einem Heizkörpersystem und 4,0 mit einer Fußbodenheizung haben. Je nach Wahl der Wärmepumpe, Dimensionierung und Installation können Sie mit einer NIBE Wärmepumpe oft mehr sparen und eine Jahresarbeitszahl von über 5,0 erreichen. Quellen und weitere Informationen: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/eew_infoblatt_co2_faktoren_2021.html * Ökostrom ist ein Sammelbegriff für erneuerbare und fossilfreie Elektrizität aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft. ** Die Kohlenstoffemissionen von Fernwärme werden nicht berechnet, da die Emissionen der verschiedenen Anbieter aufgrund ihres unterschiedlichen Brennstoffmixes variieren. Fernwärme kann sowohl aus erneuerbaren Brennstoffen (biogene Kohlendioxidemissionen) als auch aus nicht-erneuerbaren Brennstoffen (fossile Kohlendioxidemissionen) erzeugt werden. Die Kohlendioxidemissionen aus der Fernwärme sind unterschiedlich, je nachdem, ob biogene Kohlendioxidemissionen berücksichtigt werden oder nicht. Beispiele für verwendete Brennstoffe: Hausmüll, Pellets, fossiles Öl.

Beginnen Sie mit der Wahl Ihrer aktuellen Energiequelle

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Heizungssystem

Heizungssystem

Ihr aktueller Strompreis

Aktueller Stromverbrauch

Ihre Ersparnis pro Jahr beträgt

Wald in Schweden

Alternativ sind 590 Bäume zu pflanzen

Über einen Lebenszyklus von 80 Jahren betrachtet kann eine Buche in unseren Gefilden im Mittel 12,5 kg CO₂ pro Jahr binden, davon den größten Anteil erst im ausgewachsenen Stadium. Es braucht rund 590 große Bäume, um die Menge von 7,4 t CO₂ pro Jahr aufzunehmen. Anstelle der direkt arbeitsfähigen Wärmepumpe in unserem Beispielhaus müssten demnach 590 Bäume neu gepflanzt und großgezogen werden, damit sie in vielen Jahren einmal die gleiche Menge CO₂ einsparen bzw. binden können.

Auch auf den ersten Blick kleine Einsparungen summieren sich über die lange Lebenszeit einer Heizungsanlage zu einem großen Beitrag für den Klimaschutz. Die zukünftigen Rahmenbedingungen für unsere Gebäude werden sich dahin entwickeln, dass der Einsatz von Wärmepumpen die Umwelt immer weiter entlastet.

Vater und Tochter im Flur vor einer NIBE Wärmepumpe

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Klimaschutzgesetz – CO₂ hat einen Preis

Kosten für die Beeinflussung der Umwelt

Private Haushalte in Deutschland, die eine fossile Heizung betreiben, werden seit dem Jahr 2021 über eine Umlage auf ihren fossilen Energieträger an den Kosten des CO₂-Ausstoßes beteiligt. Diese Mehrkosten werden vom Energieversorger direkt abgerechnet. Sollen alle durch die CO₂-Emission entstehenden Umweltkosten abgedeckt werden, müsste der Preis bei ca. 180 €/t liegen. In Schweden gibt es die CO₂-Steuer bereits seit 1991, sie lag im Jahr 2023 bei 120,16 €/t CO₂, in der Schweiz bei 115,34 €/t CO₂.

Nach aktuellen Prognosen wird sich der CO₂-Preis in Deutschland bis 2040 auf bis zu 400 €/t CO₂ erhöhen. 2026 beträgt der CO₂-Preis zwischen 55 und 65 € je nach Angebot und Nachfrage. Sobald der Handel mit CO₂-Emissionszertifikaten ab 2027 auf den Wärme- und Verkehrssektor ausgeweitet wird, bildet sich die CO₂-Abgabe frei am europäischen Markt. Aufgrund der schrittweisen Reduzierung von jährlich verfügbaren Emissionszertifikaten wird der CO₂-Preis und damit die Kosten für Heizöl und Erdgas voraussichtlich kontinuierlich ansteigen.

Wird Strom in konventionellen Kraftwerken erzeugt, ist ebenfalls eine CO₂-Abgabe fällig. Diese wird jedoch bereits seit vielen Jahren direkt von den Energieerzeugern erhoben und verteuert den Strompreis nicht zusätzlich. Mit erneuerbarem Strom entfällt die Abgabe für Wärmepumpen.

CO₂-Preis laut Haushaltsfinanzierungsgesetz und zweiter Beschlussempfehlung

Im Jahr 2021 mit 25 €/t CO₂ gestartet, war eine jährliche Preiserhöhung von zunächst 5 € vorgesehen. Die Erhöhung wurde im Jahr 2023 einmalig ausgesetzt und liegt nun bei 55 - 65 €/t CO₂. Ein Liter Öl hat sich damit seit dem Jahr 2020 um 20,50 Cent verteuert (Stand: Januar 2026).

Ab dem Jahr 2027 erfolgt eine freie Preisbildung der CO₂-Abgabe über den Emissionshandel. Wie hoch der Preis dann in Deutschland sein wird, bleibt abzuwarten.

Wissenschaftliche Szenarien rechnen mit CO₂-Preisen über 100 €/t ab 2030.

Grafik CO2-Preis

Preisentwicklung Erdgas, Heizöl und CO₂-Abgaben

Betrachtung möglicher Szenarien 

Die Preise für Energie sind für die Zukunft schwer vorherzusagen. Mit Blick auf historische Entwicklungen und gesetzliche Rahmenbedingungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verschiedene Zukunftsszenarien veröffentlicht, die mögliche Preisentwicklungen und ihre damit verbundenen Risiken prognostizieren.

Grafik CO2-Preis EntwicklungGrafik CO2-Preis Mehrkosten

Gebäudeenergiegesetz: Umstieg auf klimafreundliche Heizungen

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es leitet schrittweise den Umstieg für eine klimafreundliche Wärmeversorgung ein, die planbar, stabil und kostengünstig ist.

Jede Heizung, die neu eingebaut wird, muss künftig auf 65% erneuerbaren Energien basieren, womit langfristig eine Umstellung auf klimafreundliche Heizungen erfolgt. Gleichzeitig reduziert sich unsere derzeitige Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Der Einbau von einer Gas- und Ölheizung wird im GEG noch nicht unmittelbar verboten. Mit dem Einbau verpflichtet sich der Betreiber jedoch, künftig Brennstoffe zu nutzen, die zu 65% aus erneuerbarer Energie hergestellt werden. Dies ist mit Übergangsfristen zur stufenweisen Erreichung des erneuerbaren Energieanteils verbunden.

Grafik: Zeitleiste GEG

Grafik: Zeitleiste GEG

Grafik: Zeitleiste GEG

Grafik: Zeitleiste GEG

Um in diesem Zusammenhang über langfristige Risiken zu informieren, gilt ab sofort die Pflicht zu einem Beratungsgespräch nach § 71 Absatz 11 GEG.

Spätestens ab dem Jahr 2045 darf eine Gebäudeheizung nur noch vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

01.01.2024: Für Neubauten in Neubaugebieten gilt ab sofort die 65-Prozent-Regelung. Gas- und Ölheizungen, die neu installiert werden, müssen ab dem Jahr 2029 mit wachsenden Anteilen von Biogas bzw. Bio-Öl betrieben werden.

01.07.2026: In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern, in denen noch kein Wärmeplan ausgewiesen wurde, müssen Heizungen die 65-Prozent-Regelung für neue Ölheizungen erfüllen. Diese Heizungen müssen also entweder mit Bio-Öl betrieben oder um eine erneuerbare Heizung wie z. B. eine Wärmepumpe ergänzt werden.

01.01.2027: Ab dem Jahr 2027 erfolgt eine freie Preisbildung der CO₂-Abgabe über den Emissionshandel. Wie hoch der Preis dann in Deutschland sein wird, bleibt abzuwarten. Jedoch sind weiter steigende CO₂-Preise wahrscheinlich.

01.07.2028: In kleinen Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern, in denen noch kein Wärmeplan ausgewiesen wurde, müssen Heizungen die 65-Prozent-Regelung für neue Ölheizungen erfüllen. Diese Heizungen müssen also entweder mit Bio-Öl betrieben oder um eine erneuerbare Heizung wie zum Beispiel eine Wärmepumpe ergänzt werden.

Die Entscheidung für eine neue Heizung hat langfristige Konsequenzen. Mit einer Wärmepumpe werden die Anforderungen von 2045 bereits heute erfüllt. Darüber hinaus wird ihr Einsatz attraktiv gefördert. Wärmepumpen gelten zu 100 % als klimaneutral.


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Ab 2029 gilt eine Quote für grüne Brennstoffe

Mindestanteil grüner Brennstoffe

Wer sich jetzt für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab dem 1. Januar 2029 einen stufenweise ansteigenden Anteil an grünem Gas oder Öl nutzen.

Dieser Anteil kann nachhaltiges Biomethan bzw. biogenes Flüssiggas sein oder auch synthetische Brennstoffe auf der Basis von Wasserstoff. Die Verwendung dieser grünen Brennstoffe ist mit entsprechenden Lieferverträgen des Versorgers nachzuweisen.

Alternativ dazu kann Ihre Heizung auf 100 % Wasserstoff umrüstbar sein (sog. H2-Ready). Dazu muss infolge der Wärmeplanung ein verbindlicher Fahrplan für die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff in Ihrer Gemeinde vorliegen, der von der Bundesnetzagentur genehmigt wurde. Auch wenn Ihr örtlicher Fernwärme-Anbieter den Anschluss an ein Wärmenetz innerhalb von zehn Jahren zusagt, wird die Quotenregelung ausgesetzt.

Lässt sich eine Wärmeversorgung über das Wasserstoff- oder das Wärmenetz trotz verbindlicher Planung nicht realisieren, muss Ihre Heizung innerhalb von drei Jahren nach Bekanntgabe dieser Änderung mit mindestens 65% erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden (Quelle: BMWK und BMWSB).

Grafik: Quote für grüne Brennstoffe

Kosten für grüne Brennstoffe

Auch wenn die Richtung bereits vorgegeben ist, so ist es vollkommen offen, in welche Höhe sich die Kosten für Brennstoffe mit anteiligem Biogas bzw. Bio-Öl oder die Kosten für Wasserstoff langfristig bewegen werden. Daher beinhalten sie ein nicht unerhebliches Risiko für zukünftige Betriebskosten, bis hin zu einer eventuellen Umrüstung. Heizsysteme, die ohne fossile Brennstoffe auskommen, werden hingegen zunehmend rentabler und attraktiver, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe.

Beratungspflicht für neue fossile Heizungen

Informationspflicht nach § 71 Absatz 11 GEG bei Einbau einer fossilen Heizungsanlage

Wenn Sie heute die Installation eines fossilen Heizungssystems in Erwägung ziehen, ist ein „Nachweis zur Erfüllung der Informationspflicht nach § 71 Absatz 11 Gebäudeenergiegesetz“ vorgeschrieben.

Die Beratungspflicht gilt seit dem 01.01.2024 bei Einbau einer fossilen Heizungsanlage. Eine fachkundige Person muss Sie über die gesetzlichen Anforderungen und Kostenrisiken informieren, mit Ihnen gemeinsam den Nachweis durchgehen und alles dokumentieren.

Der Nachweis bezieht sich auf folgende Punkte:

  • CO₂-Bepreisung
  • Mögliche Auswirkungen auf langfristige Betriebskosten (Unwirtschaftlichkeit)
  • Mögliche Auswirkungen auf eine Wärmeplanung

Ohne diesen Nachweis darf Ihr Heizungsmonteur derartige Heizsysteme nicht mehr installieren. Fachkundige Personen sind Fachhandwerker wie zum Beispiel Ihr NIBE Fach- oder Effizienzpartner sowie Energieberater und Schornsteinfeger.


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