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Abschaffung des Eigenmietwerts

Abschaffung des Eigenmietwerts

Jetzt die Heizung sanieren und Steuervorteile sichern.

Mit der Volksabstimmung von Ende September 2025 hat die Schweiz entschieden, den Eigenmietwert bei selbstgenutztem Wohneigentum abzuschaffen.

Aktuelle Rechtslage

Am 28. September 2025 wurde die Verfassungsänderung akzeptiert, mit der verbunden ist, dass der Eigenmietwert bei selbstbewohntem Wohneigentum entfällt.

In der Regel tritt die Reform voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2028 in Kraft. Bis dahin bleibt das alte System gültig – inklusive der bisherigen Abzugsmöglichkeiten für energetische Sanierungen und Unterhaltsmassnahmen.

Jetzt umrüsten lohnt sich: Mit einer Wärmepumpe sichern Sie sich noch die bestehenden Steuervorteile und attraktive Fördergelder.

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Was bedeutet das für Sie?

Der fiktive Mietwert, der früher als Einkommen berücksichtigt wurde, entfällt – das kann Ihre Steuerbelastung verändern.

Viele der bisherigen steuerlichen Vorteile, insbesondere Abzüge für Hypothekarzinsen, Unterhalt, Renovationen oder Energiesparmassnahmen, entfallen auf Bundesebene, sofern die Liegenschaft selbst bewohnt ist. 

Für Eigentümer:innen, deren Hypothek schon weitgehend zurückbezahlt ist oder die keine grossen Unterhalts- oder Renovationskosten haben, kann die Abschaffung eine Entlastung darstellen. 

Für andere – z.B. mit hoher Verschuldung, laufenden Zinsen oder geplanter Sanierung – könnten sich die steuerlichen Bedingungen verschlechtern.

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Warum jetzt handeln?

Da das bisherige System bis zur Umsetzung der Reform weiter gilt, bietet sich jetzt die Gelegenheit: Wer eine Heizungsmodernisierung (z.B. mit Wärmepumpe) oder andere energetische Sanierung plant, kann von den aktuell gültigen Abzugsmöglichkeiten noch profitieren. 

Empfehlung

Überlegen Sie, ob eine Sanierung, Modernisierung oder Umstellung Ihrer Heizung sinnvoll ist — gerade jetzt, bevor das neue System greift. Es könnte langfristig steuerliche Vorteile bringen und lohnt sich besonders bei hoher Hypothek oder älterer Heiztechnik.

Lassen Sie sich vom Spezialisten beraten.

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Häufige Fragen

1️⃣ Was ist der Eigenmietwert?

Wer sein eigenes Zuhause bewohnt, versteuert heute einen sogenannten Eigenmietwert – ein fiktives Einkommen basierend auf dem geschätzten Mietwert der Immobilie. Im Gegenzug können Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen steuerlich abgezogen werden.

2️⃣ Einfluss auf energetische Sanierungen

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts fallen künftig viele bisher mögliche Steuerabzüge weg – auch bei Heizungssanierungen. Jetzt ist daher ein besonders guter Zeitpunkt, eine alte Heizung zu ersetzen und noch von den aktuellen Steuervergünstigungen zu profitieren.

3️⃣ Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel?

NIBE bietet bereits zahlreiche Wärmepumpen mit dem natürlichen Kältemittel R290 – und baut das Sortiment stetig aus. Grundsätzlich können weiterhin alle Wärmepumpen-Lösungen sicher betrieben und gewartet werden. Jede Wärmepumpe, die eine fossile Heizung ersetzt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz – unabhängig vom Kältemittel.

Familie beim Essen in der Küche

Welche Wärmepumpe passt zu Ihnen?

Wir haben die Antworten auf diese und andere Fragen.