(7) Dichtheitskontrolle gemäss ChemRRV-Verordnung 

Der Einsatz von Kältemittel wird in der Schweiz durch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt. Je nach Wärmepumpenbauart und Kältemittel-Typ und -Menge sind folgende Intervalle für die Dichtheitskontrolle vorgeschrieben:

  • Wärmepumpen mit werksgefertigtem Kältekreis: im 6. und 10. Betriebsjahr, nachher alle 2 Jahre
  • Split-Wärmepumpen mit bauseitig ausgeführtem Kältekreis: jährlich

Es liegt in der Verantwortung des Wärmepumpen-Besitzers die Kontrolle durchführen zu lassen. Die Dichtheitskontrolle ist in den Wartungspaketen "ait Sicuro" und "ait All Inklusive" inbegriffen. 

Weitere Infos: www.bafu.admin.ch/Kältemittel